„Die Angaben des Opfers waren absolut glaubwürdig“ begründet Richter Richard Gschwenter das Urteil des Schöffensenates. Für den Senat ist klar, dass der Angeklagte die Unwahrheit sagte. Zum einen wird der 18-jährige Afghane dafür verurteilt, dass er einem Landsmann ein 1300 Euro teures Handy unter Vorhalt eines Messers abnötigte. Danach gabs noch Tritte in den Bauch. Weiter drohte er mit Abstechen, falls das Opfer Anzeige erstatten sollte. Dem dritten Vorwurf zu Folge drückte der junge Mann einer 15-jährigen Schülerin einen Kuss auf den Mund. Letzteres gibt er zu, rechtfertigt sich allerdings mit „Ich war betrunken“.
Verteidigung will Freispruch
Die Verteidigung plädiert für Freispruch vom schweren Raub, auch das Opfer sei höchst unglaubwürdig. Der Täter stamme aus einem anderen Kulturkreis, sei traumatisiert, so der Anwalt weiter. Dass er ein fremdes Mädchen am Bahnhof zu einem Kuss zwang, sei dumm gewesen, aber da sei Alkohol im Spiel gewesen. Der Senat bestraft den Afghanen mit insgesamt 26 Monaten Haft, acht davon sind offene Bewährungsstrafen, die nun fällig wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.
(red)
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