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Handy-Videos am Steuer: Gefährlicher Trend erreicht auch Österreich

Ablenkung durch das Handy ist im Auto ein immer größeres Problem.
Ablenkung durch das Handy ist im Auto ein immer größeres Problem. ©pixabay.com/TheDigitalWay
In der Hoffnung auf Klicks und Likes auf ihre Handy-Videos aus dem Auto begeben sich Lenker in große Gefahrensituationen.

Das Telefonieren ist im Auto bekanntlich nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, wird das moderne Smartphone als Navigationssystem verwendet, muss es im Wageninneren befestigt sein. Die gewünschte Route darf während der Fahrt nicht programmiert werden.

Des Weiteren ist auch das Lesen und Schreiben von Nachrichten aller Art während der Fahrt untersagt und schon gar nicht sollte man auf die Idee kommen, währenddessen im Internet zu surfen oder seinen Social-Media-Status zu aktualisieren.

Handy-Videos am Steuer: “Dumme und unnötige Gefährdung”

“Wie kommt man also darauf, dass man sich selbst beim Autofahren filmt”, fragt sich ARBÖ-Verkehrsexperte Jürgen Fraberger. “So eine dumme und dazu unnötige Gefährdung des eigenen Lebens beziehungsweise der Leben der anderen Verkehrsteilnehmer habe ich selten gesehen.”

In jüngster Vergangenheit gab es in Österreich bereits mehrere Fälle, bei denen Ablenkung durch das Filmen oder Filmen-Lassens am Steuer die Unfallursache war. Laut Statistik Austria passierten im letzten Jahr durchschnittlich ein Drittel aller Verkehrsunfälle auf Grund von Ablenkung.

Rechtliche Konsequenzen drohen

In der Hoffnung, möglichst viele Klicks und Likes mit seinen Video-Live-Übertragungen zu erreichen, stürzen sich manche Lenker in unnötige Gefahrensituationen. Neben der Gefährdung von anderen und von sich selbst, sind auch die rechtlichen Aspekte zu bedenken. Vor allem, wenn die Lenker und/oder Kennzeichen anderer Fahrzeuge auf den Videos zu sehen sind.

Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum, ist aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nur im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Sicherheitsbehörden beziehungsweise die spezielle Ermächtigung für die Überwachung aus Fahrzeugen durch die Polizei zulässig.

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