Der Bundeskommunikationssenat hat die Beschwerde der ORF-Sendetechniktochter ORS zurückgewiesen. Die ORS erhob Einspruch dagegen, dass sie von der Medienbehörde KommAustria aus dem Verfahren um Handy-TV ausgeschieden worden war. Dies berichtete die Branchen-Onlinedienst “etat.at” am Dienstag.
Die KommAustria hatte die ORS abgelehnt, weil diese ihre Bewerbung ohne den vorgeschriebenen Programmaggregator abgegeben hatte. Die Zurückweisung der KommAustria ist damit rechtskräftig. Gegen Entscheidungen des Bundeskommunikationssenats steht die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof offen.
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