“Immer mehr betroffene Bürger erwarten sich eine solche Regelung vom Bund”, so Landesrat Schwärzler.
Angesichts des immer dichter werdenden Handymasten-Netzes hat das Land Vorarlberg mit dem neuen Baugesetz den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, Maßnahmen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes zu setzen. Hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte des Mobilfunks ist aber der Bund zuständig, und dieser hat seine Kompetenz bisher nicht ausreichend wahrgenommen. Demgegenüber haben eine Reihe anderer Staaten, etwa die Schweiz und Italien, Vorsorgegrenzwerte erlassen, die deutlich unter der Norm der EU- Ratsempfehlung liegen.
Deshalb bekräftigt Landesrat Schwärzler die in einer gemeinsamen Entschließung des Vorarlberger Landtages festgelegte Forderung an den Bund, einheitliche Grenzwerte für die Immission von GSM- und UMTS-Sendeanlagen mit dem Ziel eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu erlassen und eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Mobiltelefonen hinsichtlich der elektromagnetischen Strahlungsintensität zu verankern. Darüber hinaus fordert Schwärzler einen Bundesbericht über die Umsetzung des sogenannten Site-Sharings, also der gemeinsamen Nutzung von Sendeanlagen.
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