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Handeln gegen Gewalt in der Familie

Röthis - Die IfS-Interventionsstelle tritt für Opfer von häuslicher Gewalt ein Häusliche Gewalt spielt sich zumeist im Verborgenen und hinter verschlossenen Türen ab.

Oftmals wagen Opfer – größtenteils sind dies Frauen – nicht, dem Täter Einhalt zu gebieten und leben aus Angst vor diesem in langjährigen Gewaltbeziehungen. Sie müssen unterschiedlichste Formen von Gewalt – sei dies körperliche, sexualisierte, psychische, soziale oder strukturelle Gewalt – erdulden und brauchen häufig Hilfe, um aus dem Gewaltkreislauf ausbrechen zu können.

Die IfS-Interventionsstelle hat es sich zur Aufgabe gemacht, Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen und diese dahingehend zu unterstützen, einen Weg aus oft ausweglos erscheinenden Situationen und Beziehungen zu finden.

Im vergangenen Jahr setzte sich die IfS-Interventionsstelle „Handeln gegen Gewalt in der Familie“ wieder für Opfer von häuslicher Gewalt ein und machte sich für deren Rechte stark. Insgesamt fanden 432 KlientInnen – zu 91% Frauen, zu 9% Männer – Hilfe und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen der IfS-Interventionsstelle. Rund 74% der Neuanmeldungen wurden von der Polizei vermittelt. Weiter fanden Betroffene über Behörden und Sozialeinrichtungen sowie durch persönliche Kontaktaufnahme den Weg in die Beratung.

10 Jahre Gewaltschutzgesetz

Vor einem Jahrzehnt wurden in Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz neue Wege beschritten. Seither haben sich der Blick auf die Gewaltanwendung im häuslichen Bereich und der Umgang mit familiärer Gewalt wesentlich verändert. Gewalt hinter den „schützenden“ Fassaden des Eigenheims, Gewalt in der Familie ist keine Privatsache mehr. Die Sicherheit der Opfer steht nun im Vordergrund und die Täter haben die Verantwortung und die Konsequenzen für ihre Gewalttätigkeit zu tragen.

Mehr Rechte für Opfer

„Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurden die Opferrechte erweitert und der Opferschutz verstärkt“, freut sich Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der IfS-Interventionsstelle. So kommt Gewaltopfern nun u. a. das Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu. „Insgesamt nahmen 56 Opfer von Straftaten im häuslichen Bereich dieses Angebot in Anspruch“, so Kiesenebner-Bauer. „Diese Personen wurden von uns durch die verschiedenen Verfahrensstadien bis hin zur Beendigung des Strafverfahrens begleitet und unterstützt.“

Schutz gegen beharrliche Verfolgung

Des Weiteren zeichnete sich das vergangene Jahr durch das Inkrafttreten des Anti-Stalking-Gesetzes aus, in dessen Rahmen die IfS-Interventionsstelle mit der Beratung für Opfer von beharrlicher Verfolgung beauftragt wurde. Der Begriff „Stalking“ bezeichnet ein Verhalten, das bewusst und wiederholt eingesetzt wird, um eine Person mit verschiedenen Mitteln gegen ihren Willen zu bedrängen, zu belästigen und ihr Kontakte aufzuzwingen. Sowohl unerwünschte Briefe und Telefonanrufe als auch Drohungen per SMS oder E-Mail, das Verfolgen, Auflauern, Ausspionieren, Beschimpfen und Herabwürdigen einer Person in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld zählen zu Stalking-Handlungen. Die Mitarbeiterinnen der IfS-Interventionsstelle zeigen sich erfreut, dass auf gesellschaftliche Forderungen reagiert wurde und nunmehr auch psychische Gewalt als kriminelles Verhalten angesehen und staatlich geächtet wird.

IfS-Interventionsstelle Vorarlberg

(Quelle: IfS)
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