AA

Haltbarkeitsdaten oft völlig überzogen

Überzogene Haltbarkeitsfristen, zu warme Kühlvitrinen, unterbrochene Kühlketten – Gründe, dass vorverpackte Wurstwaren am Tag des Ablaufdatums erhöhte Keimzahlen aufweisen.

In einem aktuellen Test war das in 64 Prozent der geprüften Wurstproben der Fall. Besser zeigte sich die Situation bei Frischfleisch und bei Käse – hier gab es nur eine Beanstandung. Forderung der AK: Hersteller und Verpacker sollen auf den Etiketten realistische Haltbarkeitsdaten angeben, auf die sich die Konsumenten verlassen können.

Die AK Vorarlberg hat Ende 2005 verschiedene vorverpackte Lebensmittel eingekauft und diese gekühlt der Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes übergeben. Dort wurden die Proben weiter gekühlt gelagert und am Tag des angegebenen Ablaufdatums einer mikrobiologischen Analyse unterzogen.

Waren die Keimzahlen der acht vakuumverpackten Fleischproben allesamt im akzeptablen Bereich, die zwölf verschiedenen Käseprodukte mit einer Ausnahme ebenfalls in Ordnung, so mussten bei den gezogenen Wurstproben gleich bei neun der insgesamt 14 Proben erhöhte Keimwerte festgestellt werden.

Haltbarkeitsdauer oft überzogen
Der Grund für das schlechte Wurst-Ergebnis: Die angegebenen Haltbarkeitsfristen sind in vielen Fällen völlig überzogen und werden teilweise sogar noch ausgedehnt. Zudem werden Frischwaren in den Supermärkten nicht selten bei zu hohen Temperaturen gelagert. Die AK fordert daher: Hersteller und Verpacker sollen auf den Etiketten realistische Haltbarkeitsdaten angeben, auf die sich die Konsumenten verlassen können. Die notwendigen Kühltemperaturen in den Supermarktvitrinen müssen lückenlos eingehalten und durch die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Ist die Lagertemperatur zu hoch, verringert sich automatisch die Haltbarkeit. Die Daten auf den Etiketten stimmen nicht mehr, der Konsument wird bezüglich der Frischequalität getäuscht.
AK-Forderungen

  •  Angabe von realistischen Haltbarkeitsdaten. Verbrauchsfristen müssen auf Grund von tatsächlichen Lagerbedingungen (Kühltemperaturen) berechnet werden.
  • Besonders während der wärmeren Jahreszeit sollen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten entsprechend kürzer bemessen werden, damit sie für die Konsumenten eine zuverlässige Information darstellen.
  • Die Lebensmittelaufsicht muss die Kühltemperatur – so wie es in der allgemeinen Hygienerichtlinie vorgeschrieben ist – während des gesamten Vertriebs, von der Herstellung bis zur Verkaufsvitrine – wirksam kontrollieren.
  • In der allgemeinen Hygieneverordnung ist klarzustellen, dass die vorgeschriebenen Lagertemperaturen als maximale Produkttemperaturen zu verstehen sind. Nur so kann die Qualität und Haltbarkeit der Produkte ausreichend gesichert werden.

AK-Tipps

  • Besonders bei vorverpackten Frisch-Produkten wie Fleisch, Wurst oder Käse empfiehlt es sich, das angegebene Haltbarkeitsdatum sehr kritisch zu beurteilen.
  • In diesem Sinne sollte der Kauf von Produkten, die knapp vor Ablauf der Haltbarkeitsfrist stehen, besser vermieden werden. Speziell dann, wenn man sie auch im Haushalt noch lagern will.
  • Vermeiden Sie, wenn es irgendwie geht, längere Transportwege ohne Kühlmöglichkeiten. Kühlen Sie die Waren im Haushalt bei entsprechend niedrigen Temperaturen. Viele Produkte aus der Fleisch- oder Wurstpalette sollten nach Vorstellung der Produzenten bei 2 bis 4 Grad Celsius oder sogar noch kühler gelagert werden.
  • Werden diese doch sehr niedrigen Temperaturen überschritten (die normale Kühlschranktemperatur beträgt 6 bis 8 Grad, auch die Lagertemperaturen im Handel liegen mitunter höher), trägt dies ebenfalls zur Verkürzung der Haltbarkeit bei.
  • Kaufen Sie statt vorverpackter Ware frische Produkte. Lassen Sie Wurstwaren beim Einkauf frisch aufschneiden.
  • (Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Haltbarkeitsdaten oft völlig überzogen