Der junge Mann, derzeit im Grundwehrdienst, bestreitet die Vorwürfe. Das vermeintliche Opfer soll zum Teil widersprüchliche Aussagen gemacht haben. Letztlich gab es für den Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher “zu wenig Anhaltspunkte” für einen Schuldspruch.
Halbschwester zum Sex gezwungen haben
Laut Anklage soll der Beschuldigte im Jahr 2014 seine damals elfährige Halbschwester zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der Missbrauchsprozess fand zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
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