Das Gericht glaubte dem 67-Jährigen nicht, der versichert hatte, er habe die Sammlung 1979 und damit vor Inkrafttreten des Artenschutzübereinkommens von einem mittlerweile verstorbenen Ägypter übernommen. Vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene auf Bewährung nachgesehen. Den unbedingten Strafteil muss der Mann laut erstinstanzlichem, nicht rechtskräftigem Urteil im Gefängnis und nicht im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen: Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik erklärte die Fußfessel explizit für ausgeschlossen.
(APA/red)
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