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HAK-Schüler in Bregenz kam mit Softgun zum Unterricht

Softguns können echten Waffen täuschend ähnlich sehen.
Softguns können echten Waffen täuschend ähnlich sehen. ©APA (Themenbild)
Bregenz. Unbedachtes Handeln oder schweres Fehlverhalten? Für einen Schüler der HAK in Bregenz hat das Führen einer Softgun im Klassenzimmer jedenfalls heftige Konsequenzen: Er wurde vom Unterricht suspendiert und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Der Vorfall ereignete sich bereits Ende September. Demnach übergab der 16-Jährige die Softgun ohne weiteres einer Lehrerin, als diese ihn dazu aufforderte. Die Mitschüler hätten es angesichts der Softgun mit der Angst zu tun bekommen, hieß es.

Die Reaktion der Direktion fiel jedenfalls hart aus: Neben der sofortigen Suspendierung und einer Anzeige erfolgte auch ein Antrag auf Schulverweis beim Landesschulrat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut ORF Radio Vorarlberg wegen des Verdachts der Nötigung und gefährlichen Drohung. Unter den Eltern der anderen Schüler herrscht Uneinigkeit, die Einschätzungen bewegen sich zwischen “nicht nachgedacht” und “kaum duldbares Fehlverhalten”. (red/APA)

Bei Softguns handelt es sich laut österreichischem Gesetz um “schusswaffenähnliche Produkte”. Ihr Besitz ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Sie können einer echten Waffe jedoch täuschend ähnlich sehen und eine entsprechende Reaktion bei anderen Personen auslösen. Auch die Polizei muss davon ausgehen, dass sie es mit einer echten Schusswaffe zu tun hat.

Als Munition dienen für gewöhnlich Kunststoffkügelchen, die je nach Modell mit Federdruck, Gas oder einem mechanischen Druckluftsystem verschossen werden. Selten, aber nicht ungewöhnlich sind auch Stahlkugeln als Munition. Lebensbedrohliche Verletzungen sind nicht zu erwarten, schwerere Verletzungen vor allem im Gesicht sind jedoch durchaus möglich.

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