„Erschreckend“ war selbst für Verteidiger Simon Mathis „das fehlende Unrechtsbewusstsein“ der sechs jungen Räuber. Gleich 17 Mal hatte die Bande in unterschiedlicher Zusammensetzung 2014 zwischen Götzis und Bregenz Straßenraub begangen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Davon blieb es in vier Fällen beim Versuch, hieß es in der Anklageschrift. Die arbeitslosen Kinder osteuropäischer Migranten haben Passanten auf der Straße geschlagen und ihnen dann Geld, Smartphones, Cannabis und Zigaretten geraubt.
Dafür wurden die sechs jungen Räuber im Alter zwischen 15 und 19 Jahren rechtskräftig zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen 16 Monaten und drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei der sechs Angeklagten waren unbescholten. Zwei geschlagene und getretene Raubopfer wurden schwer verletzt. Das wurde als schwerer Raub mit einer für Jugendliche möglichen Höchststrafe von siebeneinhalb Jahren Haft eingestuft.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat nun die Haftstrafen für drei der sechs Räuber verringert – in einem Fall um sechs Monate und in zwei anderen Fällen um jeweils vier Monate.
Damit beträgt die zu verbüßende Gefängnisstrafe für den mittlerweile 18-jährigen Erstangeklagten nicht mehr drei Jahre, sondern zweieinhalb. Der 16-jährige Viertangeklagte wurde am 12. Februar 2015 am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und jetzt am Oberlandesgericht nur noch zu zwei Jahren und zwei Monaten. Ebenfalls um vier Haftmonate herabgesetzt wurde die Sanktion für den 15-jährigen Sechstangeklagten – von ursprünglich 20 auf nunmehr 16 Monate.
Bestätigt hat das Tiroler Berufungsgericht die unbedingten Haftstrafen für die drei anderen Täter. Jeweils drei Jahre Gefängnis wurden über den inzwischen 19-jährigen Drittangeklagten und den 16-jährigen Zweitangeklagten verhängt. Mit zwei Jahren Gefängnis wurde die Strafe für den heute 18-jährigen Fünftangeklagten ausgemessen.
Nicht überzeugend
Ein Fußgänger, der seine Notdurft verrichtete, wurde von hinten zu Boden gestoßen. Er brach sich beim Aufprall auf den Asphalt eine Kniescheibe und ein Schlüsselbein. Dem benommenen Verletzten wurde die Geldtasche mit 20 Euro abgenommen. Die Version des Täters überzeugte auch den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht. Der Täter behauptete, er habe das Opfer aus Ekel weggestoßen, weil es sich beim Urinieren zu ihm umgedreht habe.
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