Ein 33-jähriger Deutscher, der in Vorarlberg lebt, ließ sich von einem Kumpanen eine gefälschte 500-Euro-Banknote zeigen. Das brachte ihn auf die Idee, sein Suchtgift künftig mit Falschgeld zu bezahlen. Er engagierte einen 28-jährigen Türken aus Dornbirn, der ihm die Scheine drucken sollte. Dieser produzierte für ihn die Blüten und wurde mit Suchtgift entlohnt.
Der 33-Jährige setzte seine Idee dann auch in der Schweiz um: Dort schuldete er nämlich seinem schwarzafrikanischen Kokain-Lieferanten Geld. Auch von einem 24-jährigen Albaner, der in Lustenau wohnhaft ist, bezog der Deutsche 60 Gramm Kokain im Gegenwert von rund 3600 Euro. Zur Rückzahlung blieben ihm sieben Monate Zeit. Dann allerdings mit Zins und Zinseszins.
Im März tauchten der 24-Jährige sowie ein 40-jähriger mazedonischer Asylwerber bei dem Deutschen auf und forderten ihr Geld. Sie vereinbarten mehrere Übergabetermine in Dornbirn. Der Asylwerber soll dabei als Mittelsmann fungiert haben. Die Summe war bereits auf 5000 Euro angewachsen.
Immer wieder ließ sich der 24-jährige deutsche Türsteher Geldscheine drucken und stotterte seine Schuld nach vier Übergaben ab. Den beiden Gläubigern sagte er aber, dass es sich um Falschgeld handle. Vor Gericht gaben der Albaner und der Asylwerber an, davon zunächst nichts gewusst zu haben. Sie nahmen das Geld an.
Richter Wilfried Marte ließ Milde walten. Bei Falschgelddelikten sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren vor. Der 24-jährige Blütenproduzent erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unbedingt, der 40-jährige Asylwerber sechs Monate unbedingt, der 24-jährige Albaner neun Monate unbedingt und der 33-jährige Deutsche eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Alle erbaten sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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