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Haftstrafen für bulagrische Diebinnen

Haftstrafen im Ausmaß von neun und zwölf Monaten setzte es für zwei bulgarische Diebinnen.

Die beiden sowie ein bislang noch nicht zur Rechenschaft gezogener Komplize stahlen Kunden in Einkaufsmärkten Geldtaschen. In Lustenau suchte das Trio den Sutterlüty- und Sparmarkt heim. In Bregenz den Drogeriemarkt. Die Bulgarinnen beteuerten bis zuletzt ihre Unschuld, doch das Verfahren legte handfeste Beweise auf den Tisch.

Drei und vier Monate müssen die zwei Damen absitzen. Der Rest wurde auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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