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Haftstrafe mit der Identität eines Freundes verbüßt

Ein Freund verbüßte seine Haftstrafe unter einem anderen Namen.
Ein Freund verbüßte seine Haftstrafe unter einem anderen Namen. ©APA (Symbolbild)
Der Strafregisterauszug eines unbescholtenen Mannes weist eine Vorstrafe wegen eines Drogendeliktes auf, das er nicht begangen hat. Ein Freund des 31-Jährigen hat sich dessen Identität angeeignet und verbüßte eine Haftstrafe.

Anwalt Timo Gerersdorfer kämpft nun um die Unbescholtenheit seines Mandanten. Damit bestätigte der Strafverteidiger gegenüber der APA einen Bericht des “Kurier” (Sonntagsaugabe). Die beiden Männer – beide aus Nigeria – leben gemeinsam in einer Wohnung in Wien. Während der 31-Jährige einer geregelten Arbeit nachgeht, dürfte sein 29-Jähriger Freund in Drogengeschäfte involviert gewesen sein. 2012 wurde der Jüngere zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe, vier davon unbedingt, verurteilt, die er auch in der Justizanstalt Josefstadt absaß.

Identität des Freundes angeeignet

Allerdings verwendete der 29-Jährige im Zuge dieses Verfahrens nicht seinen richtigen, sondern den Namen seines Freundes. In der Justizanstalt merkte man den Namensfehler, doch die Verurteilung wurde im Strafregisterauszug des 31-Jährigen verzeichnet.

Nun ist es erneut zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der beiden Männer gekommen, nachdem der 29-Jährige aufgrund seiner Drogenvergangenheit abgehört wurde. Die Polizei fand Kokain im Kilobereich, der 29-Jährige wurde festgenommen. Über die Herkunft von zwei Kugeln Suchtgift herrschte bei den Ermittlern Unklarheit, weswegen auch der 31-Jährige ins Visier der Polizei geriet. Als sich Anwalt Gerersdorfer den Fall ansah, bemerkte er die vermeintliche Vorstrafe des 31-Jährigen. Darauf angesprochen, stellte sein Mandant dies allerdings vehement in Abrede und betonte, niemals im Gefängnis gewesen zu sein.

Gerersdorfer stellte anhand des Fotos des Verurteilten im Akt fest, dass es sich nicht um seinen Mandanten handelt, sondern um den 29-jährigen Freund. Der Anwalt hat nun Antrag auf Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens gestellt und die Problematik an die Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof (OGH) herangetragen.

(APA/Red)

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