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Haftstrafe für „größten Tischler Vorarlbergs“

Ein 63-jähriger Ex-Tischlermeister wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Ein 63-jähriger Ex-Tischlermeister wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. ©Bernd Hofmeister
Kunden und Gläubiger betrogen: 18 Monate Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt, für 63-jährigen Ex-Tischlereiunternehmer.

Der Angeklagte habe „das Ziel gehabt, der größte Tischler Vorarlbergs zu werden“, sagte Staatsanwalt Markus Fußenegger. Dabei wurden fünf Firmen des Unternehmers aus dem Bezirk Feldkirch insolvent. Betrogen hat der ehrgeizige Tischler nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch Kunden, Finanzamt, Sozialversicherung und Gläubiger. Gestern wurde der 63-jährige Pensionist in seinem zweiten Strafverfahren zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte ist nicht rechtskräftig.

Der Tischlereiunternehmer soll statt zertifizierten Brandschutztüren billigere Türen eingebaut haben, die nicht als Brandschutztüren genehmigt gewesen waren. Zudem soll er Gläubiger um eine sechsstellige Summe betrogen haben. Eingestanden hat der von Martin Fiel verteidigte Angeklagte einen Schadensbetrag von 186.000 Euro. Der Angeklagte soll etwa den Maschinenpark aus einer insolventen Firma in ein neues Unternehmen verschoben und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben.

Freigesprochen wurde der Angeklagte in manchen Punkten von der betrügerischen Krida sowie von der Begünsti­gung eines Gläubigers. Die Hausdurchsuchung hat bereits 2009 stattgefunden. Mildernd wertete das Gericht deshalb die lange Verfahrensdauer. Die Strafe sei daher um sechs Monate verringert worden, sagte Richter Marte.

Beim gestrigen Urteil handelt es sich um eine Zusatzstrafe zum Urteil des Landesgerichts vom 18. Juli 2012. Denn die gestern angeklagten Straftaten sollen schon davor begangen worden sein, zwischen 2006 und 2012.

Vor drei Jahren war der Ex-Unternehmer für die Zahlung von Schwarzlöhnen bestraft worden. Das Finanzamt war so um 246.000 Euro betrogen worden und die GKK um 94.000 Euro. Dafür waren acht bedingte Haftmonate und zwei unbedingte Geldstrafen von insgesamt 51.680 Euro verhängt worden. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte 2012 wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung und betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Im Schwarzgeld-Prozess wurde 2012 auch seine 60-jährige Frau bestraft. Sie wurde am Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 53.600 Euro verurteilt.

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