Haftstrafe für Ex-Anwalt: 411.000 Euro veruntreut

Eine Summe von 411.000 Euro hat der Feldkircher Rechtsanwalt zwischen 2008 und 2013 veruntreut. Dafür wurde der geständige und unbescholtene 58-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil ein Jahr Gefängnis. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim, das der von Michael Kramer verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der Untreue und der Veruntreuung. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte der geringfügig als Abwäscher und Hausmeister beschäftigte Jurist eine Chance auf eine Fußfessel. Frühestens nach einem halben Jahr könnte er aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden.
Der Angeklagte hatte Selbstanzeige erstattet und ist seither nicht mehr als Rechtsanwalt tätig. Mit den veruntreuten Mandantengeldern habe er Schulden beglichen, sagte der Angeklagte, der eine Anwaltskanzlei betrieben hat. Seine Versicherung hat Wiedergutmachtung für die entstandenen Schäden geleistet.
Privat verwendet
Als Masseverwalter im Konkursverfahren einer Transportfirma hat der Anwalt vom Massekonto 130.000 Euro auf sein eigenes Konto umgeleitet. 166.000 Euro hat er als Treuhänder privat verwendet. 58.600 Euro hat der Rechtsanwalt selbst verbraucht – das Geld hätte er im Auftrag einer Spenderin dem Päpstlichen Missionswerk zukommen lassen sollen. 56.700 Euro hätte der Advokat eigentlich weiterleiten sollen – auch diesen Betrag hat er auf sein Konto überwiesen.
Die von Staatsanwalt Philipp Höfle vorgetragene Anklage basierte auf den Angaben des Rechtsanwalts. Sein Mandant habe mehr zugegeben, als ihm nachzuweisen gewesen wäre, sagte Verteidiger Kramer.
Seit 2009 sind am Landesgericht Strafprozesse gegen fünf Vorarlberger Rechtsanwälte wegen Vermögensdelikten durchgeführt worden. Zwei Anwälte wurden freigesprochen, jeweils vom Vorwurf des schweren Betrugs. Vor sechs Jahren wurde ein Unterländer Rechtsanwalt wegen Untreue und Veruntreuung von 350.000 Euro zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Davon betrug der unbedingte Teil acht Monate. Drei Jahre Gefängnis, davon ein Jahr unbedingt – so lautete im Vorjahr wegen Untreue mit einem Schaden von 730.000 Euro die Strafe für einen Hohenemser Rechtsanwalt.
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