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Haftstrafe für Arzt: Patienten betrogen

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Symbolbild ©Arno Burgi/apa/dpa
Ihm sei selten zuvor ein derart widerliches Verhalten untergekommen, sagte der Feldkircher Staatsanwalt Markus Fußenegger.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Der praktische Arzt habe mit der Verzweiflung und der Angst von schwerkranken Patienten, denen die Schulmedizin nicht mehr helfen konnte, private Zusatzgeschäfte gemacht. Er habe ihnen wirkungslose Kochsalzlösung als angebliche Heilmittel gegen Krebs und andere schwere Krankheiten verkauft.

„Powerlight“-Ampullen

39 Patienten hat der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen August 2015 und August 2016 mit dem Verkauf von Powerlight-Ampullen um 62.000 Euro betrogen. Dafür wurde der unbescholtene 71-Jährige nun in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Davon sind fünf Monate zu verbüßen. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit.

Zuvor war über den Angeklagten bei der Prozesswiederholung am Landesgericht Feldkirch im November 2019 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden. Das OLG verringerte jetzt die zu verbüßende Gefängnisstrafe um einen Monat. Die Berufungsrichter hielten darüber hinaus eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren für notwendig. Der Schuldspruch im zweiten Rechtsgang erfolgte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft.

Zweite Runde

Im ersten Feldkircher Prozess war der Angeklagte im April 2018 wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Die Strafdrohung belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Das erste Feldkircher Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juni 2019 teilweise aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter vertraten zwar auch die Ansicht, dass der Angeklagte die Patienten betrogen hat. Die OGH-Richter meinten jedoch, das Landesgericht habe die begangenen Betrügereien rechtlich falsch eingeordnet.

Berufsverbot

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe Patienten helfen wollen, für die er der letzte Strohhalm gewesen sei. An die Heilkraft des in Deutschland von einem Zahnarzt maschinell programmierten Wassers habe er geglaubt. Der Unterländer darf inzwischen nicht mehr als Arzt tätig sein.

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