Versuchter Raub, Unterschlagung, versuchter Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Betrug: Für sieben begangene Delikte wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Bosnier am Donnerstag am Landesgericht in Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Darin enthalten sind vier offene Haftmonate aus einer Vorstrafe. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen betrug null bis zehn Jahre Gefängnis.
Erspart blieb dem 20-Jährigen aber zumindest in erster Instanz ein unbefristeter Zwangsaufenthalt in einem psychiatrischen Gefängnis. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher ab. Das Urteil, das der von Michael Bitriol verteidigte Untersuchungshäftling annahm, ist nicht rechtskräftig. Die Zuständigen des Gerichts stützten sich bei der Ablehnung des Einweisungsantrags auf die Ausführungen von Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Der Sachverständige sagte, der 20-Jährige sei geistig abnorm, aber nicht so gefährlich, dass von ihm Taten mit schweren Folgen zu befürchten seien. Der Cannabis konsumierende Arbeitslose habe eine Persönlichkeitsstörung, weil er aggressiv und impulsiv sei. Bei den Taten sei er eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen.
Faustschläge. Der geständige Bosnier hat im Dezember 2016 versucht, mit Faustschlägen ins Gesicht einem 14-jährigen Sohn eines Rechtsanwalts eine teure Halskette zu rauben. Das beim Raubversuch auf den Boden gefallene Smartphone des Schülers hat der Täter mitgenommen. Am Tag davor hat der 20-Jährige sich gegen seine wegen aggressiven Verhaltens erfolgte Festnahme gewehrt und dabei einen Polizisten verletzt.
Zugegeben hat der Asylwerber auch, dass er in einem Drogeriegeschäft Parfüms im Wert von 180 Euro gestohlen und drei Taxifahrten zum Gesamtpreis von rund 100 Euro nicht bezahlt hat. Mit seiner am Tatort gesicherten DNA-Spur wurde ihm ein versuchter Einbruchsdiebstahl in ein Bregenzer Pfarrheim nachgewiesen.
Der 20-Jährige muss noch mit einer weiteren Anklage rechnen: Am 1. November 2016 soll er in Feldkirch eine Joggerin zu Boden gestoßen und dabei verletzt haben. Dabei sei er wegen einer Cannabis-Psychose nicht zurechnungsfähig gewesen, meint Haller. Dazu würde er eine bedingte Einweisung befürworten, sagte der psychiatrische Gutachter gestern.
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