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Haftaufschub für Peter Westenthaler

Peter Westenthaler bei seiner Berufungsverhandlung am 13. März 2018
Peter Westenthaler bei seiner Berufungsverhandlung am 13. März 2018 ©APA
Um sein berufliches Fortkommen zu regeln darf Westenthaler bis 20. August in Freiheit bleiben.
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Das Wiener Landesgericht hat dem ehemaligen FPÖ-Generalsekretär und späteren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler am Mittwoch einen Strafaufschub gewährt. Diesen hatte Westenthaler zur Regelung seines beruflichen Fortkommens beantragt. Um dies bewerkstelligen zu können, bleibt der 50-Jährige bis zum 20. August auf freiem Fuß, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn in einer Presseaussendung bekannt.

(APA)

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