Weil er seine Ehefrau mehrmals bedroht und angegriffen hat, muss ein 28-jähriger Mann für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem ordnete das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Schon in seiner frühen Jugend war der Angeklagte das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mittlerweile weist seine Strafkarte etliche Eintragungen aus, unter anderem wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Betrugs. Gestern räumte der dreifache Vater unter anderem ein, seine Ex-Frau bis zur Bewusstlosigkeit im Schwitzkasten gehalten und sie in angetrunkenem Zustand mit einem Militärkarabiner bedroht zu haben. Im Zweifel freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung.
Persönlichkeitsstörung
Wie Gerichtspsychiater Reinhard Haller gestern erörterte, leidet der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung. Die Voraussetzungen für eine Einweisung seien gegeben. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.