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Haft: Jugendliche Gattin vergewaltigt

Ein 19-jähriger Syrer wurde wegen der Vergewaltigung seiner Ehefrau veurteilt.
Ein 19-jähriger Syrer wurde wegen der Vergewaltigung seiner Ehefrau veurteilt. ©VOL.AT/APA
Acht Monate beträgt jener Teil der teilbedingten Haftstrafe, den ein unbescholtener 19-Jähriger aus Syrien verbüßen muss.

Der geständige 19-Jährige hat am 17. Jänner in seiner Oberländer Asylunterkunft während eines Streits seine minderjährige Gattin zwei Mal vergewaltigt. Vor allem dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. Das Urteil, das der von Linus Mähr verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Elisabeth Ellinger gab keine Erklärung ab.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ordnete Bewährungshilfe an. Als Teilschmerzengeld muss der Täter dem Opfer, das wegen der Straftaten unter Schlafstörungen litt, 3000 Euro bezahlen. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der Vergewaltigung sowie wegen der Vergehen der Körperverletzung, Freiheitsentziehung und versuchter Nötigung. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen bewegte sich zwischen null und zehn Jahren Gefängnis. Die Strafdrohung für zumindest 21 Jahre alte Täter macht ein bis zehn Jahre Haft aus.

Gegen Wand gestoßen

Unmittelbar vor den Vergewaltigungen hat der Syrer in seinem Zimmer seine Ehefrau geschlagen und getreten. Nach den Vergewaltigungen hat er die Jugendliche zumindest zehn Minuten lang in seinem Zimmer eingesperrt. Sechs Tage später hat der Flüchtling die Asylantin in deren Unterländer Asylunterkunft gewürgt und gegen eine Wand gestoßen. Damit hat er vergeblich versucht, von ihr die Herausgabe der Eheringe zu erzwingen. Der Ehemann war aufgebracht, weil er vermutete, dass sie ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat.

Der Flüchtling aus Syrien ist im Dezember 2015 nach Österreich gekommen. Im Mai 2016 hat er die Minderjährige in einem Deutschkurs kennengelernt. Im Oktober 2016 haben sie nach syrischem Ritus geheiratet.

Mildernd wertete der Schöffensenat hauptsächlich die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er größtenteils geständig war. Die angeklagte zweite Vergewaltigung, eine beischlafähnliche Handlung, hat der 19-Jährige in Abrede gestellt. Die Richter folgten aber den Angaben der Belastungszeugin.

Derzeit sei er mit seiner Frau nicht zusammen, sagte der Angeklagte gestern. Wochen nach den Vergewaltigungen hat er aber mit seiner Gattin einvernehmlichen Sex gehabt. Dabei ist sie schwanger geworden. Sie habe sich ein Kind gewünscht, sagte der 19-Jährige. Der Geburtstermin ist im Dezember.

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