Der zuletzt in Feldkirch wohnhafte Mann war im vergangenen April von einem Schöffensenat des Feldkircher Landesgerichtes in erster Instanz verurteilt worden.
Der aus Waidhofen an der Ybbs stammende Notstandshilfeempfänger hatte das Mädchen von 1997 bis 1999 regelmäßig schwer missbraucht und vergewaltigt. Er ging dabei mit äußerster Brutalität vor. Zu Beginn der Vorfälle war das Kind fünf Jahre alt. Seinem Opfer hatte der bereits mehrfach vorbestrafte Mann mit dem Umbringen gedroht, falls es etwas erzähle. Das Mädchen war später zu einer Pflegefamilie gekommen. Dieser hatte es sich schließlich anvertraut.
Der Täter – er soll Alkoholprobleme haben – beteuerte bis zuletzt seine Schuldlosigkeit und erklärte vor dem Oberlandesgericht: Ich habe nichts getan! Er bat um ein mildes Urteil: Ich bin bestraft genug, meinte er.
Die vorsitzende Richterin Beatrix Kiechl gab der Berufung – sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Verteidiger – nicht statt. Das Tatverhalten ist wirklich eines der schwerwiegendsten Fehlverhalten im sexuellen Missbrauch, den der Senat zu prüfen hatte, begründete sie das Urteil. Sie verwies auf den langen Tatzeitraum und die Einzeltaten und sprach von einer ganz, ganz schlimmen Geschichte und einer Unzahl von Verbrechen. Für eine Strafmilderung sei kein Raum, wenngleich sich der Angeklagte in den vergangenen sechs Jahren nichts mehr zu Schulden habe kommen lassen.