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Haft für Kärntner wegen Angriffs auf Vermieter

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Freitag ein 57-jähriger Kärntner wegen eines Messerangriffs auf seinen Vermieter zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Allerdings wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und nicht wegen Mordversuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Am 5. Oktober war es in Dornbirn zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter gekommen. Der 57-Jährige fühlte sich bevormundet und hatte getrunken. Mit knapp zwei Promille suchte er daraufhin seinen Vermieter mit einem 22 Zentimeter langen Tauchermesser auf und ging auf ihn los. Das Opfer konnte zurückweichen und so berührte lediglich die Messerspitze den Bauch des 72-Jährigen. Verletzt wurde er nicht. Das Vermieter-Ehepaar konnte dem Angreifer das Messer abnehmen, und die Polizei nahm den gebürtigen Kärntner anschließend fest.

Vor Gericht beteuerte der Mann, den Gerichtspsychiater Reinhard Haller als überdurchschnittlich intelligent einstuft, dass er seinen Vermietern nur einmal die Meinung sagen wollte. Töten oder verletzen habe er sie nie wollen. Vor der Polizei hatte der Mann aber ganz andere Aussagen zu Protokoll gegeben. Von Aufschlitzen und Auge Ausstechen ist dort die Rede.

Im Schwurgerichtsprozess ging es in Feldkirch zum einen um die Frage der Zurechnungsfähigkeit. Die bejahte Haller, da es sich bei dem Beschuldigten um einen “Spiegeltrinker” handle, die Berauschung setzt Haller mit “mittelstark” an. Eine Affekttat liege laut dem Psychiater nicht vor, dass der Mann allerdings – für ihn wesensfremd – ausgerastet sei, bestätigte Haller. Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte während des Verfahrens, dass ein Stich mit der Tatwaffe ganz sicherlich lebensgefährliche Verletzungen mit sich gebracht hätte.

Die Geschworenen kamen nach zweieinhalbstündiger Beratung zum Schluss, dass der Angeklagte versuchte, seinen Kontrahenten absichtlich schwer zu verletzen. Von einem Tötungsvorsatz gingen die Laienrichter allerdings nicht aus. Die Strafe wurde mit zwei Jahren bemessen, acht Monate wurden unbedingt ausgesprochen.

Da der Mann seit Oktober in U-Haft sitzt, hat er die Strafe bereits verbüßt, und er wurde enthaftet. Dem Opfer muss er 1.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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