Die 27-Jährige hatte gestanden, Frauen aus ganz Deutschland Lippen und Nasen mit Hyaluronsäure aufgespritzt zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Die Behandlungen hatten in ihrer Privatwohnung und in Hotelzimmern stattgefunden.
Dabei soll es zum Teil zu Komplikationen gekommen sein. Im Prozess hatten betroffene Frauen von Schwarzfärbungen der Lippen gesprochen, die anschließend ärztlich behandelt werden mussten.
Als Heilpraktikerin ausgegeben
Die Angeklagte hatte sich in den sozialen Medien als Heilpraktikerin ausgegeben und dadurch den Anschein erweckt, dass sie die Behandlungen durchführen darf. Tatsächlich war ihr nach eigenen Angaben jedoch von Anfang an bewusst, dass ihr Handeln illegal war. Das Urteil gegen die 27-Jährige ist noch nicht rechtskräftig.
(APA/dpa)
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