Eine Familie ist Mittwoch vom Landesgericht Steyr wegen Drogenhandels zu Haftstrafen verurteilt worden. Die 23-jährige Tochter fasste fünf Jahre unbedingte Haft aus, der bereits einschlägig vorbestrafte Vater und die Mutter jeweils als Beitragstäter drei Monate unbedingt bzw. zwölf Monate teilbedingt. Die mitangeklagte Ex-Freundin erhielt wegen Botendiensten und Drogenhandels drei Jahre unbedingt.
Urteile sind rechtskräftig
Alle vier Urteile sind rechtskräftig. Vom Vorwurf der Geldwäsche wurden die Angeklagten jedoch freigesprochen. Die auf diverse Konten überwiesenen Drogengelder seien "keine Verschleierungshandlungen" gewesen, befand das Gericht.
(APA)
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