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Haft für rabiaten Autofahrer

Dornbirn -  Ein Polizist wurde bei einer Routinekontrolle vierzig Meter mit dem Pkw das Angeklagten mitgeschleift. Er erhält acht Monate Haft.

Wegen seiner sinnlosen Gegenwehr bei einer Polizeikontrolle wurde gestern ein 14-fach vorbestrafter Türke zu acht Monaten Haft verurteilt. Es war eine Routinekontrolle bei einer Dornbirner Tankstelle. Die zwei Beamten in Zivil zeigten ihre Dienstausweise und wollten die Papiere des Mannes sehen. Der Ganove, der bereits wegen seiner Reisen mit falschem Pass verurteilt wurde, geriet in Panik. Während der Beamte telefonierte, schlich sich der Südländer, der in Deutschland noch drei Jahre Haft offen hat, zu seinem Pkw und wollte losfahren. Der Beamte beugte sich in den Wagen, da gab der Lenker Vollgas. Zunächst schleifte der Polizist seine Beine noch nach, dann ragten sie in die Luft. „Zwei Meter vor einer Reklametafel gelang es mir, den Zündschlüssel abzuziehen“, erzählt er im Zeugenstand. Das Auto stoppte abrupt.

Märchenstunde

Im Auto des Rasers befand sich sein sechs Monate altes Baby, dem bei der Vollbremsung allerdings nichts passierte. Vor dem Richter fabuliert der 34-Jährige, was das Zeug hält. „Der Beamte hat mir brutal auf den Kopf geschlagen und mir Pfefferspray in die Augen gesprüht“, behauptet der Beschuldigte. Alle Zeugen verneinen dies. Warum er seinen Ausweis gezeigt habe, wenn er den Mann nicht für einen Polizisten hielt, kann der Angeklagte nicht erklären. „Ich war voll mit Drogen“, führt er aus. Treuherzig zückt er Fotos seines Sohnes und jammert, dass er nicht nur der 14-fach Vorbestrafte sei, der bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurde, sondern auch Vater.

„Schwerer Junge“

Der Mann, den selbst die Verteidigung als „schweren Jungen“ bezeichnet, wird wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu acht Monaten Haft verurteilt. 200 Euro muss er dem Polizisten, der eine Schulterprellung erlitt, bezahlen. Wegen der Behauptung, der Beamte habe ihn misshandelt, läuft bereits ein Verfahren wegen Verleumdung.

Verlobte ebenfalls verurteilt

Die Abschiebung des Mannes ist fix. Seine Verlobte wird ebenfalls wegen versuchten Widerstandes verurteilt. Sie muss 960 Euro bezahlen. Die fünffach Vorbestrafte, die von ihren Eintragungen in der Strafkarte offenbar nichts weiß, ist verwundert, akzeptiert das Urteil aber. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie die Strafe anerkennt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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