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Häusle wird auch künftig Müll in den Gemeinden sammeln

In einigen Gemeinden ist Häusle auch für die Sammlung zuständig - und bleibt es auch.
In einigen Gemeinden ist Häusle auch für die Sammlung zuständig - und bleibt es auch.
Dornbirn - Während wohl viele Häusle-Mitarbeiter die Entwicklungen rund um die illegalen Deponien mit Sorge verfolgen, können sie an anderer Front vorerst aufatmen. Denn sammeln dürfen sie wohl weiterhin.
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Am Donnerstag entschied der Umweltverband, wer in 86 der 96 Vorarlberger Gemeinden künftig für die Sammlung von Bio- und Restmüll verantwortlich sein soll. Für die Mitarbeiter von Häusle dürfte die Entscheidung nach den Skandalen der vergangenen Wochen für etwas Entspannung sorgen: Der Auftrag geht an die Bietergemeinschaft von Burtscher, Branner, Ennemoser und den Lustenauer Abfallverwerter.

Erstmals für fast alle Gemeinden gemeinsam vergeben

Die Ausschreibung und Neuvergabe stand ungeachtet des Skandals um die illegalen Deponien an. Die Verarbeitung des Mülls, für den 2008 Häusle beim Biomüll den Zuschlag für alle Vorarlberger Gemeinden erhielt, und die Sammlung werden seperat ausgeschrieben. Bisher wurde dies von den einzelnen Gemeinden selbst ausgeschrieben, erstmals vergab der Umweltverband diesen Auftrag für beinahe alle Vorarlberger Ortschaften. Nur einzelne Gemeinden, für die besondere Umstände gelten wie Lech sind nicht bei der Ausschreibung dabei, bestätigt Umweltverband-Obmann Rainer Siegele auf VOL.AT-Anfrage.

Ausschlaggebend sei Qualität, weniger der Preis

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft waren bereits bisher in den einzelnen Gemeinden für die Müllabfuhr zuständig, mit dem gemeinsamen Angebot wird quasi der Status Quo fortgeführt. Dies habe die Bietergemeinschaft ihrem Angebot zu verdanken. “Ausschlaggebend waren zu 40 Prozent der Preis, zu 60 Prozent die angebotene Qualität”, erklärt Siegele. So soll der Abfall künftig beispielsweise durchgehend mit umweltschonenden Fahrzeugen der Abgas-Güteklasse Euro 6 gesammelt werden.

Laufzeit ist unbefristet

Die Laufzeit ist ab dem 1. Januar 2017 unbefristet, die Mindestlaufzeit ist bis zum 31. Dezember 2021. Ab dann könne der Vertrag immer auf ein Jahr im Voraus gekündigt werden. Zwei Wochen haben die Konkurrenzbieter noch Gelegenheit, die Entscheidung des Umweltverbandes anzufechten, erst dann wird der Vertrag gültig.

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