An der Reihe der Beschuldigtenbefragung – auch an Tag sieben immer noch der Viertangeklagte, ein ehemaliger 38-jähriger Mitarbeiter der Firma. Einer Relativierung folgt die nächste. Die firmeninterne „Task Force“ habe zu einem formlosen Gespräch eingeladen, es habe geheißen, dass einem nichts passieren könne und da habe man „vielleicht zu lockere Angaben gemacht“, so der Befragte. War anfangs noch davon die Rede, Martin Bösch habe mit „Kostendruck“ argumentiert und für das Eingraben der Gärreste plädiert, kommt der Befragte nun mit der Aussage: „Martin Bösch hat das nie angeordnet“. Man habe das Thema diskutiert und Bösch habe mögliche Varianten aufgezeigt, einfaches „Vergraben“ sei aber nicht dabei gewesen.
Konsequenzen
Auch der beisitzende Richter Guntram Fischer hakt nach: „Heute stellt sich vieles anders dar und wird abgeschwächt. Warum?“ Man habe einem die Antworten zwar nicht in den Mund gelegt, das wäre zu viel gesagt, aber das Frage-Antwort-Spiel sei eindeutig in eine Richtung gegangen und man habe auf diese Art die Ergebnisse gelenkt, so die Antwort. Bezüglich des einstigen 56-jährigen Drittangeklagten hat seine Kehrtwende bereits die Anklagebehörde auf den Plan gerufen. „Es wird von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein strafbares Verhalten in Form von Begünstigung oder Verleumdung vorliegt“, gibt Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Anfrage an.
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