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Häusle-Skandal: Mehrere Hinweise aus der Bevölkerung

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Seit Bekannwerden der Causa Häusle seien in der Abteilung Abfallwirtschaft im Landhaus fünf weitere Verdachtsfälle aus der Bevölkerung gemeldet worden, sagt Landesrat Johannes Rauch.

Im Zuge der Berichterstattung der “Causa Häusle” sind bei der Abteilung Abfallwirtschaft fünf Verdachtsfälle aus der Bevölkerung eingegangen, die konkret etwas mit Häusle zu tun haben. Sieben weitere Meldungen betrafen sonstige Ablagerungen.

Keine relevante Beeinträchtigung

Chronologie: Am 13. April 2016 legte die Fachabteilung den umfassenden Erhebungsbericht des abfall-/chemischtechnischen Amtssachverständigen vor. Dieser wurde am darauf folgenden Tag im II. Kontrollausschuss präsentiert. Die Grundwasserproben wurden im Umweltinstitut sowie einem Speziallabor in Deutschland (Spurenstoffe/Medikamente) analysiert; ebenso die entnommenen Feststoffproben. Das bei diesem Kontrollausschuss präsentierte Ergebnis des gewässerschutztechnischen Gutachtens zeigte auf, dass keine relevante Beeinträchtigung des Grund- und Oberflächenwassers besteht. Das bodenschutztechnische Gutachten wurde nachgereicht: Es zeigte sich, dass die beprobten Materialien im Vergleich zu unbelastetem Bodenaushub nicht für Untergrundverfüllungen im oder unmittelbar über dem Grundwasser geeignet waren.  Die Abteilung Abfallwirtschaft beteiligte sich an diversen Besichtigungen des AWIZ Königswiesen durch andere Ermittlungsbehörden bzw deren Sachverständige.

Seitens der Akkreditierungsstelle im Wirtschaftsministerium wurde bestätigt, dass das Labor “Böhler Analytik” die Akkreditierungsvoraussetzungen erfüllt und dies letztmalig im Februar 2016 geprüft wurde. “Ich begrüße jedoch die Entscheidung von Böhler Analythik die Eigentümerverhältnisse zu ändern. Das ist bereits erfolgt”, sagt Johannes Rauch.

Bioabfallvergärungsanlage

In Reaktion auf ein bescheidmäßig  vorgeschriebenes Sanierungskonzept fand am 25. April 2016 eine kommissionelle Verhandlung über die geändert ausgeführten Anlagenbereiche sowie noch notwendige Adaptierungen statt. Es zeigte sich, dass noch zusätzliche Plan- und Beschreibungsunterlagen nachgereicht werden müssen, das vorgelegte Konzept jedoch grundsätzlich tauglich erscheint. Hinsichtlich der Gasaufbereitung mussten als Übergangslösung Zwangsmaßnahmen gesetzt werden. Seitens der Betreiberin sind in der Folge die notwendigen Ergänzungsunterlagen nachzureichen. Die angeordneten Zwangsmaßnahmen bei der Gasaufbereitung sind sofort umzusetzen (Herstellung des genehmigten Zustandes im Wesentlichen durch die Verstromung des Gases in einem Blockheizkraftwerk oder die Nutzung der Fackel). Damit soll gewährleistet werden, dass es zu keinen weitläufigen Geruchsbeeinträchtigungen durch diesen Anlagenteil mehr kommt.

Erkundungskonzept

Anfang April wurde der Behörde das Beprobungskonzept zur systematischen Erkundung des AWIZ Königswiesen vorgelegt. In der Folge wurde mit der Einmessung der Bohr- und Schürf-punkte begonnen. Am 26. April 2016 wurde in den durch die Staatsanwaltschaft freigegeben Bereichen des AWIZ Königswiesen mit den Schürfschlitzen und Bohrungen begonnen. Die Proben bzw Bohrkerne werden in einer versperrten Halle zwischengelagert. Es wird damit gerechnet, dass die systematischen Schürfe bzw Bohrungen auf Grund des engen Rasters und der Geländegröße ca 30 Tage in Anspruch nehmen. Die notwendigen Analysen werden ebenfalls bis ca 30 Tage nach einlangen der letzten Probe dauern. Daran schließt sich dann die Erstellung des Abschlussberichtes an.

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