Von Christiane Eckert/VOL.AT
Kurz vor Schluss des sechsten Verhandlungstages macht der 38-jährige Viertangeklagte nochmals eine Aussage, die dem ehemaligen Geschäftsführer Martin Bösch zum Positiven gereicht. Und wieder stehen die Einbauarbeiten in den sogenannten „neuen Damm“, einen Sicht- und Lärmschutzdamm, von 2015 im Mittelpunkt. Der Viertangeklagte soll laut Anklage gesagt haben, dass Bösch den illegalen Einbau von Gärresten bei einer Betriebsversammlung als kostensparende Lösung präsentiert habe. In seiner Einvernahme auf der Anklagebank relativiert der Mann jedoch seine Angaben.
Bestätigt Böschs Ausführungen
Bösch selbst räumte bei seiner Einvernahme ein, dass von „Einbau“ die Rede gewesen sei. Aber nicht vom Einbau von Gärresten, sondern von jenem Material, was nach einem komplizierten, langen Verfahren an Kompost, also an unbedenklichen Feinanteilen von den Gärresten übrigbleibt. Der Viertangeklagte bestätigt diese Version und dementiert die Variante Einbau von bedenklichen Gärresten. Somit endet Tag sechs für Bösch mit weiteren entlastenden Aussagen. Erörtert wird abschließend noch, ob an einer anderen Stelle die Verwendung von Bauschutt unter Umständen korrekt war, weil für eine eigene Aufschüttung und Befestigung verwendet. In dem Fall fallen offenbar auch keine Altlastenbeiträge an, weil das Material nicht deponiert sondern baulich verwendet wurde.
(Red.)
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