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Häusle-Causa: Beinahe Halbzeit

Letzter Prozesstag in dieser Woche
Letzter Prozesstag in dieser Woche ©Sams
Komplexe Vorgänge in Recylingfirma nehmen auch im Prozess viel Zeit in Anspruch.
Häusle-Prozess: Tag sieben
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Häusle-Prozess: Tag fünf

Von Christiane Eckert

Heute Vormittag kam zur Abwechslung zwischen den Angeklagten ein Zeuge zur Einvernahme dran. Thematisch passte es in den Ablauf, deshalb wurde der 51-jährige Angestellte zu seinem Hauptaufgabenbereich „Altlastenbeiträge“ befragt. Diese Form der Abgabe ist pro Tonne be- oder verarbeiteten Müll selbst zu berechnen und an das zuständige Zollamt abzuführen. Genaueres regelt das Altlastensanierungsgesetz. Und er ist es auch, der nochmals zur Abgrenzung „Was war Aufgabe des Stoffstrommanagers“ und „Was des Abfallrechtlichen Geschäftsführers?“ Stellung nehmen soll. Im Hintergrund – wer hat allenfalls seine Pflichten vernachlässigt oder nicht wahrgenommen.

Klare Abgrenzung

Für den Zeugen sind die Definitionen klar und sie stimmen mit der Aussage von Ex-Geschäftsführer Martin Bösch überein: „Der Stoffstrommanager vermarktet, also verkauft, das Material, das die Firma be- oder verarbeitet. Er ist zuständig für die Vorgänge ‚ab Waage Ausgang‘“, so der Abgabenexperte. Die Vorgänge auf dem Betriebsareal, beispielsweise das Einhalten abfallrechtlicher Bestimmungen seien hingegen Aufgabe des abfallrechtlichen Geschäftsführers. So seien die Excel-Tabellen, die unter anderem zur Abgabenbestimmung verwendet wurden, auch bis 2016 nicht dem Stoffstrommanager übermittelt worden. Weil es schlichtweg nicht in seinen Aufgabenbereich gefallen sei.

Neuntangeklagter am Wort

Der 47-jährige Unterländer kennt die ehemalige Firma Häusle gut. Zunächst als Selbständiger, dann als Angestellter war er unter anderem für Klärschlammkompostierung und Biovergärungsanlage zuständig. Er versteht etwas von Landwirtschaft und Recyling war nach eigener Aussage immer ein spannender Bereich für ihn. Viele Bau- und Umrüstungsmaßnahmen seien nachts erfolgt, betont er, nicht weil sie illegal waren und als Nacht- und Nebelaktion über die Bühne gehen sollten, sondern um den regulären Ablauf unter der Woche nicht zu stören. Wenn wegen Kanalarbeiten beispielsweise eine Zufahrtsstraße aufgerissen werden müsse, könne man dies nicht während der Betriebszeiten machen.

Teufel im Detail

Immer wieder habe er auch Versuche gemacht. So zum Beispiel auf einem Feld, das zunächst für den Maisanbau geeignet schien. Später, im dritten Anbaujahr, habe sich herausgestellt, dass es viel zu nass war. Mittels Drainagen und Entwässerung versuchte er, das Feld wieder trockener zu bekommen. Auch bei anderen Vorgängen habe man immer wieder dazu gelernt und es anschließend besser zu machen versucht. Als ihm Ende 2015, als er längst nicht mehr bei der Firma arbeitet, von einem Dritten Fotos gezeigt wurden, die bezeugen sollten, dass auf dem Areal illegal Müll eingegraben wurde, habe er gesagt: „Mensch, baut das Zeug so schnell wie möglich wieder aus, sonst gibt es ein Riesentheater!“. Statt es sofort wieder auszugraben, habe man gewartet, bis in den Frühling, bis die Leute wieder angefangen hätten zu „laufen“. Da sei es dann zu spät gewesen. Nächster Punkt im Programm ist der Umwelttoxikologe Mario Lener. 

(Christiane Eckert)

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