Gegen den kürzlich am Landesgericht Feldkirch verurteilten Katzenquäler wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Tierschutzbehörde unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat ein Verfahren zur Durchführung eines Tierhalteverbots eingeleitet. Das schriftliche Urteil zum Fall wurde von der Tierschutzbehörde bereits beim Landesgericht angefordert. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz beabsichtigt, in diesem schwerwiegenden Fall eine rasche Entscheidung herbeizuführen.
Verbot der Tierhaltung
Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes kann die Behörde einer Person, die vom Gericht wegen Tierquälerei wenigstens einmal rechtskräftig bestraft wurde, ein Verbot der Tierhaltung aussprechen. Dazu ist ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchzuführen.
Ombudsmann forder härtere Strafen
Tierschutzombudsmann Pius Fink, der die Einleitung eines Tierhalteverbotsverfahrens durch die Tierschutzbehörde begrüßt, spricht sich für deutlich härtere Gerichtsstrafen bei Tierquälerei-Delikten aus. “Menschen, die Tiere roh und brutal quälen, dürfen keine Tiere mehr halten und betreuen”, betont der Tierschutzombudsmann. Zugleich spricht er sich für eine spürbare Anhebung des Strafrahmens im Strafgesetzbuch aus, “zumindest so hoch wie im Tierschutzgesetz”, sagt Fink. Im Tierschutzgesetz beläuft sich der Strafrahmen für schwere Tierquälerei auf mindestens 2.000 bis 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar auf bis zu 15.000 Euro.
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