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Härtefallfonds auch für Pensionisten in Selbstständigkeit zugänglich

Der Härtefallfonds ist nun auch für Pensionisten zugänglich, die noch selbstständig tätig sind.
Der Härtefallfonds ist nun auch für Pensionisten zugänglich, die noch selbstständig tätig sind. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Der Bezieherkreis des Härtefallfonds wird erneut ausgeweitet: Selbstständig tätige Pensionisten, denen in der Coronakrise Einkommen weggebrochen sind, können ab 16. April Anträge einreichen.
Antrag für Bauern bei AMA
Zugang für Privatzimmervermieter
Bezieherkreis wird ausgeweitet

Im so genannten Härtefallfonds, über den der Staat - abgewickelt über die Wirtschaftskammer - Selbstständigen und Kleinstunternehmern Teile des Verdienstentgangs abfedert, wird der Bezieherkreis in der zweiten Phase erweitert.

Am Mittwoch zeigte sich der ÖVP-Seniorenbund zufrieden darüber, dass der Härtefallfonds jetzt auch für Pensionisten zugänglich ist, die noch selbstständig tätig sind.

Härtefallfonds: Pension zählt nicht mehr zu Ausschlusskriterium

Zusatzeinkommen und Mehrfachversicherungen, dazu gehöre auch eine Pension, würden nicht mehr als Ausschlusskriterien für eine Hilfe aus dem Härtefallfonds behandelt, so Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec.

Grundsätzlich beträgt der Zuschuss bis zu 80 Prozent des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Gesamteinkommen werden dabei mit 2.000 Euro gedeckelt. Ein selbstständig tätiger Pensionist mit einer Pension von beispielsweise 1.000 Euro im Monat und einem Einkommensverlust von 2.000 Euro im Monat würde somit eine Förderung von 1.000 Euro im Monat erhalten, rechnete Korosec vor. Dieser Zuschuss wird maximal drei Monate ausbezahlt.

Anträge für Förderung ab 16. April möglich

Selbstständig tätige Pensionisten und Pensionistinnen, denen in der Coronakrise Einkommen weggebrochen sind, können ab 16. April ihre Anträge für eine Förderung aus dem Härtefallfonds einreichen.

Mehr Anspruchsberechtigte hatte wiederholt auch Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands, verlangt, darunter auch Selbstständige mit Pensions- und Mindestsicherungsanspruch. Diese Personen waren zum Härteallfonds in Phase 1 nicht antragsberechtigt. Da gehe es um Menschen, die nur ein kleines Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit haben und sonst auf Pension und Mindestsicherung angewiesen seien, was vor allem auf Frauen zutreffe, die weniger als 400 Euro Pension beziehen.

Die erste Phase der Auszahlungen sah Auszahlungen von bis zu 1.000 Euro vor, die ersten Anträge konnten hier ab 27. März gestellt werden. In der darauf folgenden Phase zwei können, wie berichtet, nun auch Neugründer - also mit Unternehmensgründungen ab dem 1.1.2020 - aus dem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen.

Regierung verdoppelte Härtefallfonds für Phase 2

Anträge für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter werden über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, heißt es auf der WKÖ-Homepage.

Nachdem in der Start-Phase für Selbstständige und Mini-Unternehmen Schnellhilfen bis zu 1.000 Euro geleistet werden/wurden, hat die Regierung für die zweite Phase den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt.

Konkret wird mit dem Härtefallfonds mit einem Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate der Verdienstentgang - gesamt bis zu 6.000 Euro - abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16. März bis 15. April sein, heißt es in den Informationen der Wirtschaftskammer. Der Förderzuschuss aus Phase 1 werde in Phase 2 angerechnet.

(APA/Red)

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