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Häftlingszahlen rückläufig, einzelne Gefängnisse überfüllt

Zahl der jugendlichen Häftlinge gestiegen
Zahl der jugendlichen Häftlinge gestiegen
Die Häftlingszahlen sind weiter leicht rückläufig, einzelne Justizanstalten sind aber - teils durchaus drastisch - überfüllt. Speziell die JA Eisenstadt hat mit einem Überbelag zu kämpfen, wo mit Stichtag 31. Dezember eine Auslastung von 116,67 Prozent gegeben war, wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervorgeht.


Neben Eisenstadt waren auch die JA Garsten (104,09 Prozent), Korneuburg (102,25 Prozent), Sonnberg (100,57 Prozent), Suben (104,15 Prozent) und Wien-Simmering (103,54 Prozent) überbelegt. Insgesamt haben sich zu Jahresbeginn 8.665 Personen in Haft befunden – um exakt 27 weniger als im Jahr zuvor. 2013 hatte es noch 8.989 Häftlinge gegeben. Insgesamt waren die JA zum Jahreswechsel zu 91,43 Prozent ausgelastet. 5.926 Personen befanden sich in Strafhaft, 1.680 in Untersuchungshaft. 794 waren im Maßnahmenvollzug untergebracht.

Während 276 rechtskräftig Verurteilten der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt wurde – 190 vor Strafantritt, 86 danach – , bekam ein einziger U-Häftling vor seiner Hauptverhandlung die Fußfessel zugestanden. Die Gerichte machen im Unterschied zu den JA demnach weiterhin nicht von diesem Instrument zur Haftvermeidung Gebrauch.

Angestiegen ist der Statistik zufolge die Zahl der Jugendlichen in Haft – durchaus überraschend, hatte Justizminister Brandstetter doch die Linie vertreten, dass U-Haft für unter 18-Jährige nur mehr in Ausnahmefällen verhängt werden soll. Zum Jahreswechsel befanden sich 43 Burschen und zwei Mädchen in Strafhaft und 37 bzw. sieben in U-Haft. Ende 2014 hatten sich insgesamt 30 Burschen und drei Mädchen in Strafhaft und 33 Burschen bzw. ein Mädchen in U-Haft befunden.

2.777 Häftlinge sind 2015 vorzeitig bedingt entlassen worden. Davon wurden 19 Prozent unmittelbar nach Verbüßung der Strafhälfte auf Bewährung auf freien Fuß gesetzt, 59,1 Prozent nach Absitzen von mindestens zwei Drittel der über sie verhängten Strafe.

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