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Hacker-Angriff auf EDV des Roten Kreuz in Vorarlberg: Drei Mitarbeiter ausgeschlossen

Interner Angriff auf das Rote Kreuz
Interner Angriff auf das Rote Kreuz ©Bilderbox
Drei ehrenamtliche Mitarbeiter des Roten Kreuzes Vorarlberg sollen unerlaubt in das EDV-System des Verbands eingedrungen sein. Am 2. Mai wurden sie in einer Sitzung des Verbandsausschusses aus dem Verband ausgeschlossen. 

Das bestätigte Landesrettungskommandant Werner Meisinger der APA einen Bericht der “Vorarlberger Nachrichten” am Freitag.

In einer Nachtaktion sollen sich die drei Rot-Kreuz-Mitarbeiter Zugriff zum System des Verbands verschafft und E-Mail-Adressen sowie Passwörter der anderen Mitarbeiter gehackt haben. Außerdem wurde ein anonymer Administrator angelegt, mit dem sie am Tag darauf einen weiteren Zugriff auf das System starteten.

Daten von Patienten wurden nicht angetastet

“Unser Sicherheitssystem hat rasch angeschlagen und erkannt, dass es einen unerlaubten Zugriff gab”, betonte Meisinger. Als die Männer ein drittes Mal auf interne EDV-Daten zugreifen wollten, habe eine von den Technikern des Roten Kreuzes installierte Fangschaltung die IP-Adressen der Täter ausfindig gemacht und die drei Männer konnten ausgeforscht werden. Wichtig war Meisinger klarzustellen, dass sensible Daten von Patienten und Spendern nicht angetastet wurden. “Das kann so gut wie ausgeschlossen werden.”

Was die Männer dazu motivierte, diese Schritte zu setzen, war vorerst unklar: “Wir wissen nicht, was die Intention dahinter war”, stellte der Landesrettungskommandant klar. Es habe natürlich verschiedene Rechtfertigungen gegeben. Bestätigt hätten die drei letztendlich nur das, was man ihnen eindeutig nachweisen konnte.

Hacker wurden sofort suspendiert

Die drei ehrenamtlichen Mitarbeiter sind mittlerweile vom Verband ausgeschlossen worden. “Der Beschluss fiel im Verbandsausschuss am 2. Mai einstimmig”, berichtete Meisinger. Bereits kurz nach den Hackerangriffen waren die Männer vom Dienst suspendiert worden. Im Anschluss an die Sitzung erging eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. “Sie wird nun prüfen, ob ein strafrechtlicher Tatbestand besteht”, informierte der Landesrettungskommandant. Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch konnte Ermittlungen vorerst noch nicht bestätigen. Es könne sein, dass die Sachverhaltsdarstellung noch nicht eingelangt sei, so Rusch.

(APA)

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