Geht ein Unternehmen in Konkurs und man will einen Teil des Geldes retten, müsste man ins Konkursverfahren eingreifen und das sei mit Kosten verbunden, die meist höher sind als der Wert des Gutscheines, sagt Konsumentenschützerin Renate Burtscher.
Gültig sind Gutscheine grundsätzlich bis zu jenem Zeitpunkt, der auf dem Gutschein angegeben ist, sagt Burtscher. Wenn der Gutschein keine Befristung hat, dann gilt er ab Ausstellungsdatum 30 Jahre lang, wie der ORF berichtet.
Im Geschäft können Gutscheine im Übrigen immer nur gegen Ware oder Dienstleistung eingelöst werden, so Burtscher. In Geld kann man sie nicht eintauschen.
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