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Gutes Geld und schlechtes Geld

Der hungrige Mittvierziger staunte nicht schlecht. Als er beim McDonalds in Feldkirch seinen Burger bezahlen wollte, winkte man ab. "Hunderter-Scheine nehmen wir nicht", bekam er zu hören.

Er verließ mit knurrendem Magen das Etablissement. „Jetzt”, so versicherte Restaurant-Leiterin Daniela Zech auf „VN”-Anfrage, „nehmen wir alle Scheine. Allerdings gehen vom 50er aufwärts alle Banknoten durch eine Prüfmaschine, die bei Aufleuchten von Grün die Echtheit des Geldscheines bestätigt.” Bei den Fast-Food-Kollegen aus Hard müssen bei Vorlegen eines 200- bzw. 500-Euro-Scheines die Schichtführer zur Prüfung mittels Gerät anrücken. „Früher nahmen wir solche Scheine jedoch nicht”, berichtet Filialleiterin Dilek Celik.

Scheine geprüft

Auch Margit Kuntner vom Bahnhofskiosk in Dornbirn nimmt 200er und schon gar 500er Bankonten nur selten. „Wenn ich jemanden nicht kenne, schicke ich ihn mit einer solch hohen Banknote zur Post.” Nur bei Bekannten sei sie da toleranter. „Vorausgesetzt, ich habe genug Wechselgeld zum Herausgeben.” Beim Interspar im Messepark nimmt man zwar alle Scheine, „aber die größeren werden natürlich von unseren Mitarbeitern geprüft”, lässt Silvia Biro, Kassaaufsicht bei Interspar, wissen. Um zu erkennen, was echt ist und was nicht, gab es für die Handelsangestellten sogenannte Bargeldschulungen durch die Experten von der Nationalbank.

Ärgernis Tankstellen

Dort ist Armin Schneider, Direktor der Nationalbank West, das Problem mit den großen Scheinen bewusst. „Laut Nationalbankgesetz sind alle verpflichtet auch große Banknoten zu nehmen. Aber es gibt keine strafrechtlichen Sanktionen für die, die es nicht tun.” Konkret heißt es im Gesetz § 61 Absatz 2:” . . . Banknoten müssen zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden, soweit die Verpflichtung nicht in bestimmten Zahlungsmitteln zu erfüllen ist.” Direktor Schneider sind vor allem Tankstellen, die große Scheine nicht nehmen, ein Dorn im Auge. „Was soll denn einer tun, der bereits getankt hat und dem die Zahlung mit einem großen Schein verweigert wird?”

Verschiedentlich Klagen über die Verweigerung von Groß-Scheinen gab es auch schon beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Wohl wissend, dass es keine Sanktionen gegen Scheine-Verweigerer gibt, setzt man dort auf Vernunft. Pressesprecher Dietmar Brunner: „Es ist halt nicht ratsam, wenn jemand zwei Wurstsemmel mit einer 500-Euro-Banknote bezahlen will.”

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