Die Ergebnisse haben aufgrund der eingeschränkten Mobilität durch die Corona-Pandemie jedoch nur eine beschränkte Aussagekraft. Laut Ministerium bieten sie daher keine fundierte Grundlage für eine etwaige Aufhebung der Vignettenbefreiungen, berichtet heute die Parlamentskorrespondenz.
Zur Vorgeschichte: Im November 2019 hatte der Nationalrat eine Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 beschlossen, mit der gewisse Streckenabschnitte von der Vignettenpflicht ausgenommen wurden. Es handelt sich um Mautstreckenabschnitte in Grenzgebieten bei Kufstein (A 12), Bregenz (A 14) und Salzburg (A 1). Damals wurde auch eine Evaluierung beschlossen, der Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) nun nachgekommen ist.
Keine relevanten Umweltauswirkungen
Das Gutachten gelangte zu dem Schluss, dass der Zweck der Vignettenbefreiung nicht erreicht werden konnte. Diese Einschätzung stützt sich insbesondere darauf, dass trotz Verkehrsrückgängen und Verlagerungspotenzialen keine relevante Vermeidung von Umweltauswirkungen zu erwarten sei. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber als zusätzliches Kriterium für die Einführung der Vignettenbefreiung vorgesehen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
(APA)
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