AA

Gutachten: Angeklagter ist doch nicht impotent

Aus dem Gerichtssaal
Aus dem Gerichtssaal ©VOL.AT
Feldkirch - Prozess gegen 63-Jährigen, der sagt, er sei impotent und könne daher zwei Töchter seiner Freundin nicht vergewaltigt haben.

Die für gestern geplante zweite Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde abberaumt, weil der Angeklagte inzwischen seinen Verteidiger gewechselt hat. Beim Prozessauftakt am 24. November 2011 hatte der Angeklagte behauptet, er sei seit Jahren impotent. Deshalb könne er die beiden minderjährigen Töchter seiner Lebensgefährtin nicht vergewaltigt haben. Daraufhin wurde dazu ein Gutachten erstellt, das widersprüchlich ausgefallen sein soll. Zunächst soll der urologische Sachverständige nach einem Test zum Schluss gekommen sein, der 63-Jährige sei impotent.

Danach wurde der Urologe dem Vernehmen nach um eine Ergänzung seiner Expertise gebeten. Dabei soll der Gutachter dann zum Ergebnis gelangt sein, der angeklagte Türke sei doch potent. Der Mediziner habe dafür einen weiteren Test mit einem Wirkstoff unternommen, heißt es. Dabei soll es beim Angeklagten zu einer Dauererektion gekommen sein, derentwegen er dann im Krankenhaus behandelt habe werden müssen.

Dem im Bregenzerwald lebenden Mann wird vorgeworfen, die beiden minderjährigen Töchter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. Allerdings hat er im Ermittlungsverfahren zugegeben, mit den beiden Minderjährigen geschlafen zu haben. Er behauptete dabei, die Mädchen hätten freiwillig mit ihm Sex gehabt. Sie hätten ihn dazu verführt.

Der angeklagte Pensionist ist verheiratet und noch für zwei Kinder sorgepflichtig. Mit seiner Familie lebt er freilich seit 1998 nicht mehr zusammen. Zwischen 1998 und 2008 war der seit 1971 in Österreich lebende Türke der Lebensgefährte einer anderen türkischen Frau. Deren Töchter soll er vergewaltigt haben. Sie lebten bis 2001 bei ihrem Vater in der Türkei und zogen dann zu ihrer Mutter nach Vorarlberg.

Mit Gewalt gezwungen

Ein mutmaßliches Opfer soll der Erwachsene erstmals vergewaltigt haben, als es 14 Jahre alt war. Die 1990 geborene Frau ist nach eigenen Angaben 2004, 2005 und 2007 vom Partner ihrer Mutter gegen ihren Willen zum Beischlaf gezwungen worden. Ihre 1992 geborene Schwester sagte aus, sie sei bei der ersten Vergewaltigung 17 gewesen. Zwischen 2009 und 2011 habe der Angeklagte wiederholt mit ihr geschlafen. Er habe sie mit Gewalt dazu gezwungen, gab sie auch bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme am Gericht vor dem Prozess an.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Gutachten: Angeklagter ist doch nicht impotent