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Gülle-Import aus der Schweiz: Rechtsstreit ist nun geklärt

Rechtsstreit geklärt.
Rechtsstreit geklärt. ©VOL.AT/Pletsch
Gülle-Importe aus der Schweiz ließen unlängst die Wogen hochgehen: So sollen die kompostähnlichen Abfälle und Gülle ohne jedliche Anmeldung und Kontrolle als Dünger an Vorarlberger Landwirtschaftsbetriebe geliefert werden. Nun ist der diesbezügliche Rechtsstreit geklärt - der österreichische Rechtsstandpunkt hat sich durchgesetzt.
Land schaltet Schweizer Behörden ein
Biogasabfälle illegal ausgebracht?

Wie der ORF berichtet, muss der Import von Gülle aus Biogasanlagen nach Vorarlberg bewilligt werden. Damit hat sich laut Landesveterinär Norbert Greber der österreichische Standpunkt durchgesetzt. Biogasabfälle aus der Lebensmittelproduktion sollen ja illegal aus der Schweiz nach Vorarlberg gebracht worden sein, diesbezügliche Hinweise habe Emsigen-Politiker und Hohenemser Vizebürgermeister Bernhard Amann erhalten. So sollen die kompostähnlichen Abfälle und Gülle ohne jedliche Anmeldung und Kontrolle als Dünger an Vorarlberger Landwirtschaftsbetriebe geliefert werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Folge Verhandlungen mit dem Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen aufgenommen. Die Rechtsfrage ist nun geklärt, wie der ORF berichtet – Der Import von Gülle aus Biogasanlagen muss bewilligt werden. Das ausbringen von hofeigenem Mist auf eigenen oder gepachteten Feldern ist erlaubt – allerdings müssten Schweizer Bauern das bei der Bezirkshauptmannschaft melden.

Grundsätzlich strenge Auflagen

Da es sich bei Gülle und teilweise auch bei den Reststoffen der Biogasproduktion um tierische Nebenprodukte handelt, gibt es grundsätzlich strenge Auflagen. Schließlich besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger über den Tiermist verbreitet werden.

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