Die Staatsanwaltschaft Wien ist mit dem Urteil für John Gudenus nicht einverstanden, der am Mittwoch im Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden war. Die Anklagebehörde fordert eine höhere Strafe für den ehemaligen freiheitlichen Bundesrat. Staatsanwalt Karl Schober hat daher am Donnerstag Berufung angemeldet.
Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren hält demnach die Staatsanwaltschaft die unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehene Mindeststrafe für das Leugnen bzw. gröbliche Verharmlosen des Holocaust, dessen Gudenus die Geschworenen schuldig erkannt hatten, für nicht angemessen. Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, wäre möglicherweise trotzdem kein Rechtsmittel gekommen, hätte Gudenus das Urteil akzeptiert. Sein Verteidiger hatte dagegen jedoch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils haben nun beide Seiten vier Wochen Zeit, ihre Rechtsmittel auszuführen. Zuständige Berufungsbehörde ist ein Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH). Mit der am Donnerstag getroffenen Entscheidung könnte sich die Strafe für Gudenus in jedem Fall noch erhöhen: Hätte der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtet, wäre im Berufungsverfahren eine Strafanhebung ausgeschlossen gewesen.
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