AA

Guano Babe

„Überschwänglich freundlich, sehr lern- und arbeitsfreudig” wird der dreijährigen Bullterrier-Hündin Guano Babe vom Hundepsychologen attestiert. Der perfekte Hund für einen Kenner dieser Rasse.

„Spielen mit dem Tennisball“, gehört zu den größten Leidenschaften der dreijährigen Bullterrier-Hündin. In dieser Disziplin gehört Guano Babe zur Meisterklasse. Auch wenn sie als Bullterrier optisch nicht unbedingt als Schmusehund durchgeht, hat sie dennoch ein verspieltes, menschenfreundliches Wesen.

Seit 9. November ist die kastrierte Hündin schon im Vorarlberger Tierschutzheim in Dornbirn. Schweren Herzens musste ihr erkranktes Herrchen das Tier abgeben. „Guano Babe ist im Tierheim absolut unterfordert und daher sehr unglücklich“, erklärt Tierpflege-Leiterin Beate Fuchs. „So oft wir können, beschäftigen wir uns mit ihr. Aber das Bully-Mädchen muss die Zuwendungen und Spiel-Einheiten der Pfleger mit ihren vierbeinigen Kollegen teilen“, bedauert die Tierpflegerin. Zwischenzeitlich liegt auch eine Wesensbeschreibung des diplomierten Tierpsychologen Roman Schedler vor, der der Hündin „beste Noten“ ausstellt. Aber entsprechende Arbeitsaufgaben sind für das Temperament-Paket ein absolutes „Muss“. Nur so ist Guano Babe ausgeglichen.

Interessenten für die dreijährige Bullterrier-Hündin sollten Kenner der Rasse sein. Vom Tierschutzheim darf die Hündin nur gegen Vorlage einer Haltebewilligung abgegeben werden. Wie der Tierfreund zu einer Haltebewilligung kommt und welche Hunde-Rassen zur Kategorie Kampfhunde gehören – darüber informiert die Info-Box rechts.

Kampfhunde: Was sagt das Gesetz?
Als Kamphunde im Sinne der Verordnung (Vorarlberger Landesgesetzblatt, Jahrgang 1992, 3. Stück, Nr. 4 §2) gelten:

a) Hunde der Rassen:
Bullterrier, Shaffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Rhodesian Ridgeback, sowie der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier

b) Hunde aus Kreuzungen unter den in lit. a) genannten Rassen und Kreuzungen
Haltebewilligung:
Alle oben angeführte Rassen und auch deren Kreuzungen sind genehmigungspflichtig
Die Haltebewilligung ist bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen. Die Auflagen zur Erteilung der Haltebewilligung sind allerdings von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite