“Der Bericht ist alles andere als ein Freibrief für den Spitalsselbstbehalt”, hält die grüne Landtagsabgeordnete Karin Fritz zur Bundes-Rechnungshofprüfung der Übernahme des Krankenhauses Hohenems durch das Land fest. “Der Bericht enthält keine Aussage über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Selbstbehalts, weil der Rechnungshof für diese Frage nicht zuständig ist. Darauf haben wir bereits im vergangenen Dezember hingewiesen.”
“Nach maßgeblicher Rechtsmeinung ist und bleibt der Selbstbehalt verfassungswidrig – auch wenn Landeshauptmann Sausgruber die endgültige Klärung dieser Frage durch die zuständigen Gerichte blockiert”, so Fritz. “Der Betrieb von Krankenhäusern ist Landessache, die Gemeinden müssen gleichbehandelt werden. Auch im Rechnungshofbericht ist von einem Standortvorteil für Hohenems mit keinem Wort die Rede. Im übrigen hat das Land für die Übernahme des Hohenemser Spitals weniger (nämlich 2,3 Mio.) ausgegeben, als es Jahr für Jahr an Selbstbehalten (3,4 Mio) kassiert.”
“Dass seit einem halben Jahr aus dem Landhaus dazu kein Ton zu hören ist, deutet darauf hin, dass die Regierung die Sache aussitzen will”, so die grüne Abgeordnete. “Sollte die Landesregierung versuchen, ihre haltlose Position in der Selbstbehalt-Frage mit dem vorliegenden RH-Bericht zu behübschen, dann würde das jeder Grundlage entbehren.”
Aussendung: Die Grünen
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