Konkret geht es um die Sache einer in Liechtenstein verheirateten Vorarlbergerin, die ihr landwirtschaftliches Anwesen (44.000 Quadratmeter) in eine Stiftung einbringen wollte. Die Vorarlberger Grundverkehrsbehörden untersagten den Verkauf an die Stiftung uner anderem mit dem Hinweis, die Erwerberin bewirtschafte die Gründe nicht selbst. Der Feldkircher Rechtsanwalt Christian Hopp brachte die Angelegenheit vor den Verwaltungsgerichtshof, der wiederum den Europäischen Gerichtshof anrief.
Der Generalanwalt folgte in seinen Erklärungen der Argumentation des Anwaltes. Das heißt nichts anderes, als wenn der EuGH diesen ebenfalls folgt, der Grundverkehr in Vorarlberg – und anderen Bundesländern – grundlegend zu ändern wäre.
“Zum einen dürfte es nicht mehr zu einem vorherigen Genehmigungsverfahren kommen“, erläutert Christian Hopp. “Zum anderen kann zwar Vorarlberg Regelungen erlassen, die sicher stellen, dass der landwirtschaftliche Grund seiner Nutzung nicht entzogenwird. Aber es ist nicht mehr zulässig, landwirtschaftlichen Grund nur von Landwirten erwerben zu lassen.“ Der EuGH folgt in 70 bis 80 Prozent der Fälle den Ausführungen des Generalanwalts. Die Chancen stehen für alle Erwerbswilligen also gut.
Weniger glücklich ist Lsndesrat Erich Schwärzler. ,Wir werden im Land sofort überlegen, welche Maßnahmen wir ergreifen“, sagte er. Die Schlussfolgerungen seien ein schwerer Schlag für die Landwirtschaft. Er sieht sogar eine “neue Knechtschaft für die Bauern“, wenn diese den Erwerb des Bodens nicht mehr erwirtschaften könnten.
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