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Grundstückskauf: Sparsamste Variante

Den "sorgsamen Umgang mit Steuergeldern" erklärt Bgm. Richard Amann zum von Bernhard Amann beanstandeten Grundstückskauf: "Die Stadt hat sogar Geld eingenommen".

„Die Stadt hat nicht nur Geld gespart, sondern zudem noch eingenommen“. Der formelle Zuständig-keitsfehler (Stadtrat/Stadtvertretung) wird eingestanden. Die Stadt Hohenems hat im Jahre 1997 ein Betriebsgrundstück (ehemaliger VATC-Platz) mit einem Wiederkaufsrecht verkauft. Eine Bebauung wurde nicht realisiert. Der Käufer versuchte zwar über mehrere Jahre das Grundstück zu verwerten, dies war jedoch wegen fehlender Interessenten – bedingt durch die ungünstige Lage – nicht möglich. Im Jahre 2004 beschloss daher die Stadtvertretung die Ausübung ihres Wiederkaufsrechtes.

Kostensparender Verzicht auf Wiederkauf

Nach der Beschlussfassung fand sich ein Hohenemser Interessent, welcher bereit war, das Grundstück vom Eigentümer direkt zu erwerben. Durch den Verzicht ihres Wiederkaufsrechtes konnte die Stadt nicht nur Kosten einsparen, sondern erhielt auch noch die Zusage einer Abschlagszahlung vom neuen Erwerber. Diese Zahlung ist projektgebunden und erfolgt spätestens 2007.

Formeller Fehler

Hätte die Stadt das Grundstück selbst gekauft, wäre dieser Erlös nicht erzielbar gewesen und zusätzliche Kosten angefallen. Die Bezirkshauptmannschaft hat daher auch lediglich den formellen Zuständigkeitsfehler kritisiert und nicht das Geschäft an sich! Die Aussage „der Beschluss des Stadtrates sei gesetzwidrig” ist unrichtig. Die Bezirkshauptmannschaft hat lediglich festgestellt, dass der Beschluss durch die Stadtvertretung hätte gefällt werden müssen.

Unsinnige Forderung

Die Forderung von Bernhard Amann auf Rückabwicklung ist absurd und unmöglich, da zwischen anderen Vertragspartner das Geschäft bereits abgeschlossen ist. Die Stadt selbst versucht schon seit 10 Jahren in diesem Bereich Betriebsliegenschaften zu verwerten. Der von Bernhard Amann genannte Bodenpreis ist unrealistisch und entbehrt jeder fachlichen Grundlage.

An den Vorwürfen stimmt somit nur, dass der Beschluss über die Weitergabe des Wiederkaufsrechtes der Stadt an einen Dritten nicht im Stadtrat sondern in der Stadtvertretung hätte gefällt werden müssen.

Der Bürgermeister empfiehlt Bernhard Amann statt rufschädigender Presseaussendungen konstruktive Beiträge für die Stadtentwicklung zu leisten. “Offensichtlich reicht die fachliche Kompetenz von Bernhard Amann nur aus, anderen ans Bein zu pinkeln, kritisiert DI Richard Amann die Vorgangsweise seines Namenskollegen.

(Quelle: Stadt Hohenems)
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