Die Stadt hat nicht nur Geld gespart, sondern zudem noch eingenommen. Der formelle Zuständig-keitsfehler (Stadtrat/Stadtvertretung) wird eingestanden. Die Stadt Hohenems hat im Jahre 1997 ein Betriebsgrundstück (ehemaliger VATC-Platz) mit einem Wiederkaufsrecht verkauft. Eine Bebauung wurde nicht realisiert. Der Käufer versuchte zwar über mehrere Jahre das Grundstück zu verwerten, dies war jedoch wegen fehlender Interessenten bedingt durch die ungünstige Lage nicht möglich. Im Jahre 2004 beschloss daher die Stadtvertretung die Ausübung ihres Wiederkaufsrechtes.
Kostensparender Verzicht auf Wiederkauf
Formeller Fehler
Unsinnige Forderung
An den Vorwürfen stimmt somit nur, dass der Beschluss über die Weitergabe des Wiederkaufsrechtes der Stadt an einen Dritten nicht im Stadtrat sondern in der Stadtvertretung hätte gefällt werden müssen.
Der Bürgermeister empfiehlt Bernhard Amann statt rufschädigender Presseaussendungen konstruktive Beiträge für die Stadtentwicklung zu leisten. “Offensichtlich reicht die fachliche Kompetenz von Bernhard Amann nur aus, anderen ans Bein zu pinkeln, kritisiert DI Richard Amann die Vorgangsweise seines Namenskollegen.
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