Einerseits soll das Gericht die Möglichkeit haben, nach eigenem Ermessen Berufsverbote auszusprechen, wie das von Berger gewünscht wurde. Andererseits soll es aber in bestimmten Fällen das von Platter geforderte verpflichtende Berufsverbot geben. Über etwaige Straferhöhung wird erst nach einer Evaluierung entschieden.
Beide Minister zeigten sich nach Ministerrat am Freitag zufrieden. Man wolle systematisch vorgehen, sollte sich herausstellen, dass die derzeit ausgesprochenen Strafen dem “kriminellen Unrecht” nicht gerecht würden, werde man über Erhöhung nachdenken, so Berger. Auch Platter bezeichnete die Evaluierung, die gerade im Gang ist, als “sinnvoll”.
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