“Die Landesregierung versuche wieder einmal, die Lehrer in der Ausübung ihrer Grundrechte einzuschränken. Deshalb werde heute eine Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung gegen das Land Vorarlberg und den ÖGB eingebracht. Dies sagt die Obfrau der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft, Elisabeth Lechner.
Lehrpersonen, die am morgigen Streiktag nicht an der Schule anwesend sind, hätten mit den besoldungsrechtlich vorgesehenen Kürzungen und mit einer Ermahnung zu rechnen. Die UBG fordert, diese Aussagen zurückzunehmen. Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, mit der Streikende an einen bestimmten Ort vergattert werden können.
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