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Grünes Licht für weinroten Pass

Noch kann Emine Androcec den österreichischen Pass nicht ihr Eigen nennen – jetzt sollte jedoch nichts mehr dagegen sprechen.
Noch kann Emine Androcec den österreichischen Pass nicht ihr Eigen nennen – jetzt sollte jedoch nichts mehr dagegen sprechen. ©VOL.at/Steurer
Bregenz - Fall Emine: Landesregierung gibt nach VfGH-Erkenntnis nun neue Pass-Zusage.
Staatsbürgerschaft in der Warteschleife

Emine Androcec erhoffte sich die österreichische Staatsbürgerschaft – und landete in der Staatenlosigkeit. Aufgrund ihres Falls kippte der Verfassungsgerichtshof im November Passagen im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz. Dass der Gesetzgeber Fremde der Staatenlosigkeit preisgebe, sei rechtswidrig, lautete die Begründung der Höchstrichter (die VN berichteten). Trotzdem musste sich die in Bregenz lebende Frau, die vor Kurzem wieder ihre serbische Staatsbürgerschaft angenommen hatte, weiter gedulden. Jetzt gibt auch die Landesregierung grünes Licht: „Sofern sie ihre serbische Staatsbürgerschaft wieder abgibt, steht ihr die österreichische zu“, bestätigt Landesrat Erich Schwärzler auf VN-Anfrage. Auch die Sachverständige Sonja Moosbrugger bestätigt: Der notwendige Bescheid wird ausgestellt. Emine Androcec landete in einem absurden Teufelskreis: Sie lebt seit über 15 Jahren in Vorarlberg. 2006 bekam sie die Pass-Zusage samt Bescheid von der Vorarlberger Landesregierung. Da ihre Pizzeria in Bregenz kurze Zeit später in Konkurs ging, kam der Frau die in Aussicht gestellte österreichische Staatsbürgerschaft abhanden. Die notwendigen Auflagen, um einen Pass zu bekommen, erfüllte sie nicht mehr, der erhaltene Bescheid war ungültig. Denn laut Gesetz muss dafür der eigene Lebensunterhalt „hinreichend gesichert“ sein. Da sie jedoch die serbische Staatsbürgerschaft bereits abgegeben hatte, war sie somit staatenlos. Eine Arbeitserlaubnis hatte sie somit auch nicht mehr – und damit keine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu sichern, obwohl sie Stellen in der Gastronomie bekommen hätte.

Vorsichtige Erleichterung

Androcec ist erleichtert, dass die Behördengänge nun dem Ende zugehen. 100-prozentig traut sie dem Ganzen aber noch nicht: „Ich bin sehr optimistisch, aber feiern kann ich erst, wenn ich den Pass in meinen Händen halte und sagen kann: Ich bin Österreicherin“, sagt die 36-Jährige. Die Ungewissheit seit sechs Jahren hat sie verunsichert, die Verfahren mittlerweile einiges an Geld gekostet. Auch ihr Anwalt Clemens Achammer ist froh, dass der jahrelange Zug durch die Instanzen nun von Erfolg gekrönt wurde: „Ich freue mich, dass die Landesregierung die Ansicht des Verfassungsgerichtshofs teilt“, sagt er.

Um eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

» Unbescholtenheit: keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren
» Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und keine Ausweisung im letzten Jahr
» bejahende Einstellung zur Republik Österreich
» hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
» Hauptwohnsitz und je nach Sachverhalt eine entsprechende Aufenthaltsdauer
» Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
» Kenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und Vorarlbergs: Seit 2005 muss eine Prüfung, bestehend aus 18 Fragen, abgelegt werden, 12 davon müssen richtig beantwortet werden
» Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (Modul B1 oder Schulzeugnis mit positivem Abschluss in Deutsch auf dem Niveau der 9. Schulstufe)

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