Von Jörg Stadler (NEUE)
Wie die „NEUE am Sonntag“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wurden die Verfahrensbeteiligten am Freitag von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in Kenntnis gesetzt. Nach mehreren Beschwerden wurde den Bau des umstrittenen Stadttunnels in Feldkirch abgesegnet. Der erstinstanzliche Bescheid über die Umweltverträglichkeit aus dem Jahr 2015 wurde im Wesentlichen bestätigt. Allerdings haben die Richter zahlreiche zusätzliche Auflagen beigefügt, wie etwa die Verwendung von Flüsterasphalt im Bereich der Tunnelportale, spezielle Lärmschutzwände und die regelmäßige Kontrolle der prognostizierten Verkehrsentlastung.
Bürgerinitiative will in die nächste Instanz
Für die Bärenkreuzung, auf der sich täglich 40.000 bis 50.000 Autos tummeln, erwartet sich das Land 25 Prozent weniger Verkehr. Die Bürgerinitiative „Statt Tunnel“ glaubt nicht an diese Entlastungswirkung und will nun in die nächste Instanz gehen. Allerdings rechnen kundige Juristen nicht damit, dass einer Beschwerde oder Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt wird.
Die Projektbetreiber stehen deshalb bereits in den Startlöchern. Wie es aus dem Feldkircher Rathaus heißt, sind so gut wie alle erforderlichen Grundablösen in trockenen Tüchern. Und die Abteilung Straßenbau beim Land arbeitet schon an der Detailplanung.
Vier Tunnelarme
Der Stadttunnel besteht aus vier Tunnelarmen, die in einem unterirdischen Kreisverkehr zusammengeführt werden – ein Umstand, der dem Projekt den wenig schmeichelhaften Beinamen Tunnelspinne eingebracht hat. Die Gesamtlänge des Röhrensystems beträgt knapp vier Kilometer. Die Bauarbeiten waren ursprünglich auf zehn Jahre angesetzt. Das Land Vorarlberg übernimmt mit 200 Millionen Euro vier Fünftel der Kosten, 40 Millionen Euro steuert der Bund aus dem Finanzausgleich bei, weitere zehn Millionen muss die Stadt Feldkirch berappen.
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