Dies kündigte die Grüne Nationalratsabgeordnete Birgit Schatz in den “Salzburger Nachrichten” (SN) an.
Arbeiter können teilweise auf Grundlage der Gewerbeordnung von 1859 und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von einem Tag auf den anderen gekündigt werden, während für Angestellte eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen gelte, argumentiert Schatz. Dabei hätten Branchen wie die Metaller dank starker Gewerkschaften auch bessere Lösungen. Betroffen seien vor allem Menschen in Hilfsjobs mit ohnehin schlechter Entlohnung.
Grauzonen zwischen Arbeiter und Angestellten
Oft gebe es Grauzonen bei der Zuordnung zwischen Arbeitern und Angestellten. In manchen Kollektivverträgen werde nicht mehr danach unterschieden. Viele Ungleichheiten etwa im Urlaubsrecht oder bei der Abfertigung habe man für Arbeiter und Angestellte bereits vereinheitlicht, zitieren die “SN” Rene Schindler von der Produktionsgewerkschaft Pro-Ge.
Der letzte große Brocken, für den man bis jetzt keine Lösung gefunden habe, sei das Thema Kündigungsschutz. Allerdings wolle die Gewerkschaft keine Verschlechterung für die Angestellten, während die Arbeitgeber die Verbesserung für Arbeiter ohne Ausgleich als zu teuer einstuften.
Die Antragseinbringung der Grünen erfolgt im Lauf der kommenden Woche.
(APA)
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