Schwentner verwies am Donnerstag gegenüber der APA darauf, dass die Pflege von Angehörigen sowohl psychisch als auch körperlich sehr anspruchsvoll sei. “Es ist daher wichtig, dass pflegende Angehörige regelmäßig Auszeiten von der Pflege nehmen.” Da pflegende Angehörige aber derzeit keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung haben, erfahren sie erst nach ihrer Auszeit, ob sie die entstandenen Kosten für die Ersatzpflege ersetzt bekommen.
“Das ist eine Hürde und ich fordere hier einen Rechtsanspruch. Erholung und Auszeit darf keine Frage der Leistbarkeit sein”, betonte die Sozialsprecherin. Die durch einen Rechtsanspruch entstehenden Kosten wären nach Ansicht der Grünen weitaus geringer als die durch Nicht-Entlastung entstehenden Folgekosten, weil pflegende Angehörige in Folge permanenter Belastung selbst krank werden.
Ersatzpflege unbekannt
Schwentner stellt auch fest, dass das Angebot einer finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege nicht sehr bekannt sei und in manchen Bundesländern daher kaum in Anspruch genommen werde. Sie fordert daher, dass dieses Angebot vom Sozialministerium medial breit beworben wird.
Ein Problem sieht die Grüne Sozialsprecherin auch darin, dass eine Auszeit für die pflegenden Angehörigen mindesten eine Woche dauern muss. Nur bei Demenzerkrankten und minderjährigen Pflegebedürftigen beträgt die Mindestdauer vier Tage. Schwentner plädiert nun dafür, “dass auch ein verlängertes Wochenende finanziell unterstützt wird. Für viele Angehörige ist nur eine kurze Trennung vom zu Pflegenden denkbar.” Das Sozialministerium argumentiert hingegen, dass sich der Erholungseffekt erst nach einer Woche einstellt.
Zwischen 1.200 und 2.500 Euro
Weitere Voraussetzungen für eine Ersatzpflege sind mindestens eine Pflegestufe drei bzw. bei Demenzerkrankten und minderjährigen Pflegebedürftigen Stufe eins sowie ein Jahr durchgehende Pflege. Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des Angehörigen darf bei den Pflegestufen eins bis fünf 2.000 Euro und bei den Stufen sechs und sieben 2.500 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro pro Jahr.
11.000 Anträge
Im Vorjahr wurden laut einer Anfragebeantwortung des Sozialministeriums etwas mehr als 11.000 Anträge auf Ersatzpflege gestellt, 9.700 davon wurden bewilligt. Die häufigsten Ablehnungsgründe waren, dass das Pflegegeld noch nicht mindestens ein Jahr bezogen wurde bzw. der Antragsteller nicht die überwiegende Pflege durchführt.
Die Ausgaben des Bundes für die Ersatzpflege beliefen sich im Vorjahr auf etwas mehr als elf Millionen Euro. Pro Fall wurden Zuwendungen von durchschnittlich 1.138 Euro gewährt. 63 Prozent der Angehörigen beantragten die Ersatzpflege, weil sie Urlaub machten, 29 Prozent, weil sie selbst erkrankten. Die durchschnittliche Dauer für die Ersatzpflege beträgt 20 Tage.
(APA)
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